Auf Einladung des OV Münster tagte der Arbeitskreis allgemeiner Vollzugsdienst diesmal in der ältesten Vollzugseinrichtung des Landes NRW in Münster. Die Anstaltsleiterin, Frau Maria Look, begrüßte die Anwesenden, zu denen auch der Landesvorsitzende des BSBD NRW, Kollege Peter Brock, zählte. Sie stellte die JVA Münster dem Arbeitskreis mit sehr detaillierten und fundierten Erläuterugen und Informationen vor. Wie lange die altehrwürdigen Mauern der Anstalt noch Gefangene beherbergen werden, vermochte aber auch sie abschließend nicht zu sagen. Bislang ist noch kein endgültiger Termin für den Baubeginn eines seit Jahren geplanten Ersatzbaus bestimmt. Nach ihren interessanten Ausführungen wünschte die Anstaltsleiterin dem Arbeitskreis fruchtbare Beratungen. Sie machte zudem darauf aufmerksam, dass auch eine Führung durch die Einrichtung unter Leitung des BSBD-OV-Vorsitzenden Achim Hirtz geplant sei.
Nachdem über die aktuellen Mitteilungen der vergangenen Tage und Wochen ausführlich diskutiert worden war, widmete sich der Arbeitskreis den Themen Einstellungsverfahren und permanent hohe Mehrarbeitsstunden. Zugleich wurden Vorschläge erarbeitet, um diesen „Übeln“ sachgerecht zu begegnen und Lösungen zu entwickeln und aufzuzeigen.
Einstellungen:
Die Gewerkschaft Strafvollzug fordert seit Jahren eine vorausschauende Einstellungspraxis. Jeder(m) Verantwortlichen ist bekannt, dass altersbedingt ausscheidende Bedienstete nur von fertig ausgebildeten Nachfolgern ersetzt werden können. Hierzu ist es zwingend erforderlich, für die planmäßig ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen mit dreijährigem Vorlauf den erforderlichen Ersatzbedarf zu rekrutieren.Berücksichtigt man zudem noch die außerplanmäßigen Pensionierungen, die behördlich auf jährlich ca. 2% der Belegschaft geschätzt werden, muss auch hierfür mit zusätzlicheh Eiinstellungen vorgesorgt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind zudem überzeugt, dass die derzeitige Praxis der kurzfristigen Verteilung des Personalmangels eine unbefriedigende Regelung darstellt, die mittelfristig beseitigt werden muss. Einzig die aufgabenangemessene Personalausstattung jeder nordrhein-westfälische Vollzugseinrichtung wird die Möglichkeit eröffnen, vernünftige, verlässliche Personalplanung zu betreiben.
Bei 37 unterschiedlichen Anstalten ist die Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs für die Personalverantwortlichen sicherlich ein aufwändiges Verfahren, trotzdem ist es die einzig belastbare Lösungsalternative. Hier muss ein Umdenken der politisch Verantwortlichen stattfinden.
Der Arbeitskreis sprach sich deshalb für eine bedarfsgerechte Personalplanung aus, die die Ausbildungszeiten der Nachwuchskräfte mit einkalkuliert. Ein(e) scheidende/r Bedienstete/r kann verantwortlich nur durch eine(n) qualifizierten Bedienstete(n) ersetzt werden (Vorlaufzeit 3 Jahre). Berüpcksichtigt man an die sich abzeichnenden Kapazitätsprobleme der neuen Justizvollzugsschule in Wuppertal, dürfte sich der zeitliche Vorlauf nochmals verlängern.
Zu einer bedarfsgerechten Planung gehört es auch, Unwägbarkeiten einzukalkulieren. Zur Vereinbarung von Beruf und Familie muss der Strafvollzug zudem einen sachgerechten Beitrag leisten und in angemessenem Umfang Betreuungsplätze vorhalten, damit die Belastungen des Schichtdienstes für die Familien nachhaltig reduziert werden können. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen den Vollzugseinrichtungen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Erst wenn diese Kriterien für jede Anstalt erfüllt sind, wird man sich mit der Verminderung der zur Zeit immensen Mehrarbeitsstunden von lansdesweit 464.557 Stunden befassen können. Berücksichtigt man den noch nicht gewährten Resturlaub aus dem Vorjahr, so müssen Stunden durch Freizeitausgleich abgebaut werden, die die Millionengrenze weit hinter sich lassen.
„Wann stellt die Politik das erforderliche Personal zur Verfügung?“
Aus dem Munde des BSBD-Landesvorsitzenden erfuhren die Mitglieder des Arbeitskreises, dass das Ministerium im Rahmen der Einführung des neuen Strafvollzugsgesetzes NRW, das nach Einschätzung von Vollzugspraktikern zu nicht unerheblichen Mehrbelastungen für das Personal führen wird, lediglich 137 zusätzliche Stellen hierfür vorgesehen und geplant hat. Diese Zahl erscheint Vollzugsinsidern als unangemessen niedrig, zumal ein solches Gesetzeswerk positive Auswirkungen nur dann entfalten kann, wenn es sachgerecht und kompetent umgesetzt werden kann.
Da hilft es wenig, wenn die schriftliche Zusage zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der „Gitterzulage“ mit dem nächsten Schritt der Dienstrechtsreform abgegeben wird. Der Arbeitskreis gibt zu bedenken, dass es nunmehr an der Zeit ist, die Anhebung der „Gitterzulage“ auf das Niveau der Polizeizulage zu realisieren, um die ständig steigenden Belastungen der Bediensteten angemessen auszugleichen.
Peter Brock teilte zudem mit, dass es künftig keine Überbeurteilungen mehr in der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes geben werde und dass auch die erweiterte Sicherheitsüberprüfung endgültig vom Tisch sei.
Das Lob des Landesvorsitzenden, dass der Arbeitskreis gute und hilfreiche Arbeit leiste, kam bei dessen Mitgliedern gut an. Der Arbeitskreis fühlt sich ermutigt, der Landesleitung weiter konstruktive Vorschläge vorzulegen, soweit unser Zuständigkeitsbereich betroffen ist.Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am Dienstag, den 02. September 2014, in der Geschäftsstelle des BSBD NRW in Düsseldorf statt.
Ein herzliches Dankeschön gilt dem OV Münster für die Einladung, die ausgezeichnete Bewirtung und die kompetente Führung durch die altehrwürdige Justizvollzugsanstalt.