Der dbb hat die turnusgemäße Vorlage des aktuellen Versorgungsberichts der Bundesregierung begrüßt. „Die seit 1996 regelmäßig erscheinenden Berichte bieten anstelle von Vorurteilen Fakten in Sachen Pensionen“, sagte dbb Vize und Beamtenvorstand Hans-Ulrich Benra am 8. November 2016 in Berlin.
„Die Versorgungsberichte sind erforderlich und wichtig, um alle Beteiligten und Betroffenen objektiv und sachbezogen über die wichtigsten Grundlagen, Veränderungen und Herausforderungen des eigenständigen Alterssicherungssystems der Beamten zu informieren“, so Benra beim Beteiligungsgespräch zum Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung.
Personalausgaben unter 10 Prozent, Versorgungsausgaben rückläufig, Kapitaldeckung sorgt vor
Das Zahlenwerk zeigt, „dass der seit Jahrzehnten betriebene erhebliche Personalabbau des Bundes, der moderate Anstieg der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge insbesondere in den Jahren ab 1999, die laufende wirkungsgleiche Übertragung von Reformmaßnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Bildung der Versorgungsrücklagen seit 1998 im Bereich des Bundes in erheblichem Maße dazu beigetragen haben, den Anstieg der Versorgungausgaben zu dämpfen, so dass das prognostische Ergebnis in weiten Bereichen sogar unterhalb früherer Vorhersagen liegt“, fasste Benra zusammen. „Hinzu kommt, dass durch die Einrichtung eines kapitalgedeckten Versorgungsfonds für ab 2007 berufene Beamte weitere Vorsorge betrieben wurde, was sich weiter entlastend auf die zukünftigen Haushalte auswirken wird.“ Die Analyse des dbb zeige im Einzelnen, so Benra:
- Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes ist in den letzten Jahren erheblich, auf deutlich unter 10 Prozent gesunken.
- Das Niveau der Versorgungsausgaben des Bundes bleibt stabil und ist zukünftig – insbesondere aufgrund des Rückgangs im Bereich Bahn/Post – insgesamt leicht rückläufig.
- Sowohl der prozentuale Anteil der Versorgungskosten an den Steuereinnahmen (Versorgungs-Steuer-Quote) als auch in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) ist relativ konstant und zeigt die Tragfähigkeit und Finanzierbarkeit des Systems der Beamtenversorgung auf.
- Die Zahl der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit ist in den letzten Jahren zurückgegangen, während das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter spürbar angestiegen ist.
- Die durchschnittlichen Ruhegehaltssätze sowohl der Bestandspensionäre als auch der Versorgungsneuzugänge sind durch die allgemeine Niveauabflachung einerseits und durch die Zunahme von Teilzeitbeschäftigungszeiten andererseits signifikant zurückgegangen.
- Die Versorgungsausgaben des Bundes sind mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds des Bundes zu einem laufend ansteigenden Anteil nachhaltig ausfinanziert und generationengerecht veranschlagt. Aus einer zunächst zu erreichenden teilweisen Kapitaldeckung soll und wird auf diese Weise langsam eine überwiegende Kapitaldeckung zukünftiger Versorgungsausgaben werden.
„All dies belegt, dass die regelmäßig in der Öffentlichkeit geführten Vergleichs- und Neiddiskussionen über die Finanzierbarkeit der Beamtenversorgung die Faktenlage außer Acht lassen. Ein behaupteter aktueller Nachholbedarf gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf weitere Reformmaßnahmen ist nicht angezeigt und wäre vielmehr eine überproportionale Belastung von Beamten gegenüber anderen Beschäftigtengruppen“, unterstrich der dbb Vize und forderte: „Diese Tatsachen sollten auch von Seiten des Dienstherrn Bundesrepublik Deutschland öffentlich deutlicher betont werden, um die regelmäßige und häufig unvollständig und einseitig geführte Debatte über die Ausgabenentwicklung beamtenrechtlicher Versorgungssysteme – auch auf politischer Ebene – zu versachlichen.“
Versorgungsausgaben der Länder: Stabilisierung nicht allein Aufgabe der Beamtenschaft
Der Versorgungsbericht der Bundesregierung beschränkt sich seit 2009 als Folge der Föderalisierung des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf die Entwicklung im Bundesbereich. Prognostische Aussagen für die Bundesländer sind nicht mehr enthalten. Inzwischen sind in vielen Bundesländern eigene, zum Teil umfangreiche Zahlenwerke nach Vorbild oder in Anlehnung an den Versorgungsbericht des Bundes entstanden, die in regelmäßigen Abständen Auskunft über die zukünftige Entwicklung und Finanzierung der Landesversorgungssysteme erteilen. Mit Blick auf die sich für den Länderbereich bekanntermaßen ergebenden Ausgabensteigerungen unterstrich Hans-Ulrich Benra, dass diese sich zunächst zwangsläufig aus der bundesstaatlichen Kompetenz- und Personalaufteilung sowie der steigenden Anzahl von Versorgungsempfängern ergäben und – wie auch der generelle Anstieg der Anzahl der Rentenbezieher – in der allgemeinen demografischen Entwicklung begründet seien. „Weil die Ausweitung des öffentlichen Dienstes der Länder im Justiz-, Sicherheits- und Bildungsbereich in den 70er Jahren den allgemein anerkannten sozialen Notwendigkeiten geschuldet war und zugleich ein konstant hohes Niveau staatlicher Aufgabenerfüllung ein Anliegen der gesamten Gesellschaft darstellt, kann und darf die Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Beamtenversorgung nicht allein Aufgabe der Beamtenschaft in den Ländern sein, schon gar nicht über weitere Einsparungen“, warnte der dbb Beamtenvorstand. „Außerdem rechtfertigt diese Entwicklung keinesfalls Abkopplungen der Landesbeamten von der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung. Vielmehr ist die unterschiedliche Personalverteilung und -entwicklung im öffentlichen Dienst bei der Aufteilung der gesamtstaatlichen Steuereinnahmen umfassend zu berücksichtigen“, so Benra.
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/pensionen-fakten-statt-vorurteile.html