Am 8. Juni 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien der Tarifverträge ATV und ATV-K in Frankfurt auf Eckpunkte einer Überarbeitung des Übergangsrechts geeinigt. Damit sind sie dem Auftrag des Bundesgerichtshofs (BGH) nachgekommen, der die bisherigen Regelungen zur Übertragung der Anwartschaften aus dem System der Gesamtversorgung in das Punktemodell mit zwei Urteilen vom 9. März 2016 (Az. IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) für unwirksam erklärt und eine zügige Nachbesserung angemahnt hatte.
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Quelle: http://www.bsbd-nrw.de/fachbereiche/tarifbereich/tarif-aktuell/607-zusatzversorgung-einigung-auf-ergaenzung-des-uebergangsrechts