„Der dbb wird gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.“ Das gab der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19. September 2017 bekannt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das Tarifeinheitsgesetz (TEG) zuletzt für teilweise verfassungswidrig befunden und den Bundestag aufgefordert, es bis Ende 2018 nachzubessern. Entgegen der Einschätzung zahlreicher Verfassungs- und Arbeitsrechtler sowie nicht zuletzt zweier der zuständigen Richter ließen der BVerfG-Senat das TEG aber grundsätzlich gelten. Dauderstädt: „Wir werden mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterhin juristisch gegen diesen Eingriff in die Koalitionsfreiheit vorgehen.“
Zugleich werde man das Problem im Zuge der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl wieder verstärkt politisch angehen. „Das Tarifeinheitsgesetz war schon in der Großen Koalition sehr umstritten. Weitere Parteien wie die FDP, die Grünen sowie die Linke waren ohnehin dagegen. Unabhängig von der Zusammensetzung der nächsten Regierung steht also ein zähes Ringen an, ob und wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden können. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken stehen auch immer noch unzählige Fragen zur praktischen Umsetzung und zu den Folgen für die Flächentarifverträge ungeklärt im Raum. Und das nur wegen eines Gesetzes, dessen Notwendigkeit bis heute niemand glaubhaft belegen konnte. Das Tarifeinheitsgesetz gehört schlicht und ergreifend sofort abgeschafft.“
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/tarifeinheit-dbb-klagt-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte.html