Mit seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses begrüßt der BSBD die in dem Gesetzentwurf ausgewiesenen Personalverstärkungen für die nordrhein-westfälischen Vollzugseinrichtungen. Bereits seit Jahren beklagt der BSBD eine Personallücke von rd. 1000 Stellen in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes und fordert deren sukzessive Schließung.

Bislang ist die Politik bei einer alternden Gesellschaft stets von sinkenden Gefangenenzahlen ausgegangen, so dass trotz signifikanter Aufgabenvermehrungen auf eine entsprechende Personalverstärkung verzichtet worden ist. Diese Überlegungen der Politik haben sich spätestens mit dem exorbitanten Anstieg der Migration als obsolet erwiesen.

Es ist schon bemerkenswert, dass Justizminister Peter Biesenbach (CDU) auf die Personalnöte des Vollzuges mit der Schaffung von 237 neuen Stellen reagiert. Er meint es offenbar ernst mit seinem Anliegen, den gesamten Justizbereich wieder so aufzustellen, dass er seine Aufgaben uneingeschränkt zu bewältigen vermag und die Bevölkerung Vertrauen zurückgewinnen kann.

Entlastung des allgemeinen Vollzugsdienstes ist beachtlicher Fortschritt

Mit dem Haushalt 2018 sollen 165 zusätzliche Stellen in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes geschaffen werden. Der BSBD sieht hierin einen ersten Schritt der Landesregierung ist, um die akute Personalmisere nach und nach zu beheben. Um schnell den vollständigen Abbau der bestehenden Personallücke bewirken zu können, empfiehlt der BSBD dringend, eine zeitlich befristete Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zu prüfen, damit die notwendige Entlastung schnell erfolgen kann.

Bislang ist die Personalgestaltung des Vollzuges stets von der Verteilung des Mangels geprägt gewesen. Die Personalausstattung jeder Einrichtung richtete sich nicht nach einem transparent ermittelten Bedarf, sondern nach der Verteilung der vorhandenen Personalstellen. Dieses Verfahren muss zeitnah beendet und durch eine nachvollziehbare, auf den Aufgabenbestand der jeweiligen Einrichtung ausgerichtete Personalbedarfsermittlung ersetzt werden.

Diese Personalbedarfsermittlung muss die bereits absehbaren Herausforderungen konkret in den Blick nehmen. Einerseits ist aufgrund der starken Zuwanderung von überwiegend jungen Menschen mit einem Anstieg der Gefangenenzahlen zu rechnen, weil die in Rede stehenden Jahrgänge allgemeinen als höher kriminalitätsbelastet gelten müssen. Andererseits wird der Vollzug verstärkt mit radikalisierten und agitierenden Gefangenen konfrontiert, für die es spezielle Behandlungskonzepte zu entwickeln gilt. Der Justizminister hat zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe mit fachkompetenten Kräften eingerichtet, die entsprechende Behandlungsangebote erstellen und den Kolleginnen und Kollegen in den Vollzugseinrichtungen die notwendigen Kompetenzen vermitteln sollen.

Zudem werden für die Behandlung von ideologisch und religiös radikalisierten Gefangenen spezielle Möglichkeiten der Binnendifferenzierung in den Einrichtungen erforderlich werden, um das latent bestehende Infektionsrisiko, andere Gefangene zu radikalisieren, beherrschbar zu halten. All diese Aufgaben und die Zunahme ausländischer Gefangener mit Verständigungsproblemen lösen zusätzliche Personalbindungen aus, die befriedigt werden müssen.

Keine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen

Die Politik ist seit Jahren bemüht, Menschen mit Migrationshintergrund für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu gewinnen, weil man sich davon erhebliche Vorteile auch im Umgang mit inhaftierten Migranten verspricht. Diese politische Absicht sollte allerdings nicht zu einer Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen führen.

Berlin scheint mit ihrer Polizeiausbildung gerade schlechte Erfahrungen mit einer solchen Praxis zu machen, weil man sich offensichtlich Konflikte und nicht erwünschte kulturelle Prägungen der Herkunftsethnien in den Arbeitsalltag geholt hat, was das Funktionieren unserer Sicherheitsorgane gefährden könnte.

Maßgebend muss bei allen Einstellungen sein, dass die Werte des Grundgesetzes überzeugend vermittelt und vertreten werden können. Bestehen hieran berechtigte Zweifel, sollte eine Einstellung nicht erfolgen, auch wenn Sprachkompetenz vorhanden ist.

Personelle Stärkung des Jugendarrestes ist sachgerecht

Der BSBD sieht es als sachgerecht an, auch den Bereich des Jugendarrestes durch die Ausbringung von zusätzlich 23 Stellen nachhaltig zu verstärken. Die relativ kleinen Einrichtungen können bei plötzlich auftretenden Personalausfällen kaum angemessen reagieren. Durch die vorgesehene Schaffung dieser zusätzlichen Stellen wird sich diese Situation durchgreifend verbessern lassen.

Auch die verstärkt behandlungsorientierte Ausgestaltung der Einwirkung auf junge Menschen, die in der konkreten Gefahr stehen, in eine kriminelle Karriere abzurutschen, ist mit den zusätzlichen Stellen möglich. Auch in diesem Bereich favorisiert der BSBD eine transparente Bedarfsanalyse und -ermittlung, damit künftig Personal aufgabenangemessen und nicht im „Windhundverfahren“ zur Verfügung gestellt werden kann.

Gehobener und höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst werden personell verstärkt

Nachdem der Strafvollzug in der Laufbahngruppe 2.1 (vormals gehobener Dienst) wegen fehlender Perspektiven in der Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes einen besonders starken Aderlass zu verkraften hatte, weil etliche Kolleginnen und Kollegen in andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung mit besseren Berufsperspektiven wechselten, ist die Verstärkung der Laufbahn geboten und wird vom BSBD nachdrücklich begrüßt.

Die Laufbahnangehörigen nehmen wegen ihrer vollzugsspezifischen Ausbildung Schlüsselfunktionen in den Vollzugseinrichtungen wahr. Sie sind von wesentlicher Bedeutung für das Klima in den Vollzugseinrichtungen und entscheidend für die Umsetzung von entwickelten Behandlungskonzepten. Geht dem Vollzug eine solche Kraft vor der Zeit durch Abwanderung verloren, ist sie nur sehr schwer zu ersetzen. In diesem Bereich 17 zusätzliche Stellen auszubringen, verbessert die gegenwärtig angespannte Lage der Laufbahn nachhaltig.

Auch die Verstärkung der Laufbahngruppe 2.2 ist ein gutes Zeichen für die Zukunft, weil es in der Vergangenheit immer größere Probleme bereitet hat, die Spitzenfunktionen in den Vollzugseinrichtungen angemessen zu besetzen. Deshalb sieht es der BSBD als dringend geboten an, juristische Nachwuchskräfte für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu gewinnen. Die notwendigen haushaltstechnischen Voraussetzungen werden mit der Ausbringung von zwölf zusätzlichen Stellen geschaffen.

Die operativen Aufgaben des Ministeriums werden neu strukturiert

Die für die zentrale Koordination von Schwerpunktaufgaben in der Abteilung IV des Ministeriums der Justiz ausgebrachten 22 Stellen wertet der BSBD als angemessen und sachgerecht, um die operativen Aufgaben neu zu strukturieren und in einer verbesserten Qualität zur Verfügung zu stellen. Der durch die Vollzugseinrichtungen in der Vergangenheit mitunter beklagte Mangel an Unterstützung und Beratung kann mit Hilfe dieser Stellen nachhaltig verbessert werden, um so einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes zu leisten.

Der BSBD wertet es als ein gutes Zeichen, dass die neue Landesregierung Maßnahmen ergreift, um die bestehenden Personalprobleme des Vollzuges zu lindern. Der BSBD erwartet allerdings auch, dass dieser nun beschrittene Weg mit den kommenden Haushalten der laufenden Legislaturperiode fortgeführt wird.

Mittlerer Verwaltungsdienst muss personell verstärkt werden

Neben den erfreulichen Aspekten des Haushaltsgesetzes vermisst der BSBD allerdings eine Stellenverstärkung für die Laufbahngruppe 1.2 (vormals mittlerer Verwaltungsdienst). Das vor rund zwanzig Jahren mit der Einführung der Digitalisierung erwartete Einsparpotential hat sich nicht in dem erhofften Umfang realisieren lassen. Die Ausweitung des Aufgabenspektrums der Laufbahn hat in den zurückliegenden Jahren dazu beigetragen, dass die Laufbahn unter akuter Personalnot leidet. Deshalb hat der BSBD dazu aufgefordert, die Kolleginnen und Kollegen durch Ausbringung von zusätzlich 4o Stellen nachhaltig zu entlasten. Auf diese Weise könnte auch der Rückgriff auf Kräfte des allgemeinen Vollzugsdienstes endlich beendet werden.

Umsteuerung bei der beruflichen Qualifizierung von Gefangenen geboten

Der BSBD bedauert, dass das Haushaltsgesetz keine Stellenvermehrung für die Laufbahn des Werkdienstes enthält. Hier besteht das Erfordernis, das duale System der beruflichen Qualifizierung von Strafgefangenen nach und nach zu beenden. Wegen der periodischen Ausschreibung von externen Ausbildungsleistungen sind sie den Konjunkturzyklen unterworfen. In den zurückliegenden zwei Jahrzehnten sind die Preise deshalb unter Druck geraten. Die Zeche hatten die betroffenen externen Berufsausbilder durch teilweise drastische Einkommenseinbußen zu zahlen.

Es ist an der Zeit, diesen Zustand, der zunehmend die berufliche Qualifizierung von Strafgefangenen belastet, zu beenden. Der BSBD empfiehlt daher, den derzeit vorhandenen Ausbildern eine realistische Perspektive für ihr Berufsleben zu eröffnen und sie in den Dienst des Landes NRW zu übernehmen. Auf diese Weise ließen sich gleich mehrere Probleme zu durchaus günstigen Konditionen einer Lösung zuführen. Einerseits erhielten die externen Ausbilder eine verlässliche Perspektive. Bei entsprechender sicherheitstechnischer Nachschulung dieser Kräfte könnten jene Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes, die jetzt noch in den von Externen unterhaltenen Ausbildungsbetrieben für Sicherheit sorgen müssen, eingespart und zur Linderung der Personalnot im allgemeinen Vollzugsdienst genutzt werden. Hier liegt ein bislang ungenutztes Einsparpotential brach.

Ausgleichszahlung bei besonderen Altersgrenzen erhöhen

Die Regelung des § 56 a LBeamtVG NRW gilt für Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr. Mit der Regelung soll der besonderen Altersgrenze Rechnung getragen werden, indem ein finanzieller Ausgleich für entgangene Besoldung gewährt wird. Die Ausgleichszahlung ist zurzeit auf 4.091.- Euro gedeckelt.

Die Regelung sieht vor, dass sich der Ausgleich um jeweils 1/5 für jedes Jahr, das über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus Dienst geleistet wird, verringert. Im Justizvollzug besteht eine besondere Altersgrenze von 62 Jahren. Somit erhalten die Bediensteten mit Erreichen dieser Altersgrenze eine Zahlung von 3/5 von 4.091.- Euro. Die Zahlung beträgt damit 2.454,60 Euro.

Historisch betrachtet sollte die Ausgleichszahlung für die entgangene Besoldung zwischen dem 60. Und dem 65. Lebensjahr entschädigen. Mit der Anhebung der besonderen Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr wurde eine Reduzierung um zwei Fünftel des vollen Betrages vorgenommen. Da erscheint nur geboten und eine Frage der Gerechtigkeit zu sein, die Ausgleichszahlung den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen, wo die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 auf das 67. Lebensjahr verlängert werden wird. Der BSBD fordert deshalb dazu auf, mit dem Haushaltsgesetz 2018 die Ausgleichszulage entsprechend zu erhöhen.

BSBD-Chef Peter Brock zeigte sich insgesamt erfreut über die aktuellen Haushaltsansätze. „Die Personalverstärkungen sind absolut vordringlich, um die hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen zeitnah reduzieren zu können. Ihnen kommt somit Priorität zu. Vergessen werden dürfen darüber hinaus aber nicht die strukturellen Verbesserungen in allen Laufbahnen des Vollzuges, weil sich das benötigte qualifizierte Personal nur dauerhaft wird halten lassen, wenn die beruflichen Perspektiven kalkulierbare Aufstiegsmöglichkeiten beinhalten“, unterstrich der Gewerkschafter.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © janvier / stock.adobe.com

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Von BSBD NRW

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