Am 18. Dezember 2017 hat der dbb in Sachen Tarifeinheitsgesetz (TEG) erneut den Klageweg beschritten.
Durch den renommierten Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen das Tarifeinheitsgesetz in seiner vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht im Sommer veränderten Form eingereicht. „Karlsruhe hat mit seinem Urteilsspruch vom Juli dieses Jahres das völlig überflüssige Zwangs-Tarifeinheitsgesetz in seiner Auswirkung schon deutlich beschnitten“, führte dbb Chef Ulrich Silberbach aus, „aber das reicht uns noch nicht. Auch in seiner ‚Karlsruher Form‘ ist das Gesetz weder sinnvoll noch praktikabel.“
dbb Tarifchef Volker Geyer ergänzt: „Wir sind es unseren Mitgliedern einfach schuldig, diesen Kampf bis zum Ende auszufechten. Aus meiner Sicht sind hier gleich drei Gründe maßgeblich: Erstens benachteiligt das Gesetz kleinere Gewerkschaften und ist somit undemokratisch, zweitens ist es speziell im Bereich des öffentlichen Dienstes noch weniger anwendbar als in der Privatwirtschaft und drittens schließlich löst schon die bloße Existenz dieses Gesetzes vor Ort unter den Beschäftigten und den konkurrierenden Gewerkschaften eine Schere im Kopf aus, die freie gewerkschaftliche Betätigung behindert.“ Bei der Vorbereitung der Klage haben sich dbb und die ebenfalls in Straßburg klagende GDL inhaltlich eng abgestimmt.
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/zwangs-tarifeinheit-dbb-klagt-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte.html