Zum 1. Januar 2018 wurde die Besoldung in neun Bundesländern angepasst.
Mit der Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Gesetzgebungskompetenz ab 1. September 2006 treffen der Bund und alle Länder die Regelungen zur Besoldung und Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten unter Beachtung der in Art. 33 Grundgesetz festgelegten Grundsätze durch Gesetz jeweils eigenständig. Diese Gesetzgebungskompetenz nehmen alle Länder in Anspruch. Im Rahmen der Besoldungsanpassungen führte dies seit 2007 zu einer merklichen Auseinanderentwicklung, was die Höhe und/oder die Zeitpunkte der Anpassungen der Besoldung betrifft.
Aktuell erfolgten zum 1. Januar 2018 Besoldungsanpassungen in den Ländern:
- Bayern
- Brandenburg
- Hamburg
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die aktuellen Grundgehaltstabellen mit den zur Besoldung gehörenden Bestandteilen Familienzuschlag, Anwärterbezüge und wichtigen Zulagen stehen Ihnen auf dbb.de zur Verfügung (siehe unten).
Quelle: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/aktuelle-besoldungsanpassungen-in-den-laendern.html