Sollte der Öffentliche Dienst beim Thema Chancengleichheit für Frauen und Männer eine Vorbildfunktion haben? Kann es sich der Staat leisten, Beschäftigte immer nur befristet einzustellen? Ist die Erziehungszeit einer angestellten Mutter mehr wert als die einer verbeamteten Mutter? Das sind Fragen, mit denen sich nicht nur die Politik auf Bundesebene beschäftigen muss – auch das Land NRW ist gefragt, diese Themen anzupacken.
Hier die Themen aus Sicht des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen:
Chancengleichheit für Frauen und Männer: Erklärtes Ziel der möglichen Koalitionspartner ist es, bis 2025 eine paritätische Besetzung der Leitungspositionen im Öffentlichen Dienst und in Unternehmen mit Bundesbeteiligung zu erreichen. Ein hehres Ziel. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist die Überarbeitung der Beurteilungsverfahren im Öffentlichen Dienst. Denn diese führen aktuell dazu, dass Frauen oft schlechter beurteilt werden und Ihnen dadurch der Aufstieg in höhere Positionen häufig verwehrt bleibt. Auch Beschäftigte in Teilzeit haben deutlich geringere Chancen, beruflich weiterzukommen.
„Wer wirkliche Verbesserungen im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit erreichen möchte, der muss dafür sorgen, dass die Leistungen von Frauen auch adäquat wahrgenommen und bewertet werden“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Hier waren Verbesserungen durch die Landesregierung angekündigt worden und NRW hätte damit jetzt die Möglichkeit eine Vorreiterrolle einzunehmen.“
Befristete Beschäftigungsverhältnisse: Mehr als zehn Prozent der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sind befristet beschäftigt. In der Privatwirtschaft dagegen sind es weniger als sieben Prozent. Selbst wenn der besonders befristungsstarke Bereich der Wissenschaft ausgeklammert wird (Hier liegt die Befristungsquote bei knapp unter 50 Prozent), liegt der Öffentliche Dienst immer noch deutlich über der Privatwirtschaft. Besonders bei den Neueinstellungen scheint der befristete Vertrag inzwischen immer mehr zur Regel anstatt zur Ausnahme zu werden. Dabei bringen befristete Beschäftigungsverhältnisse Unsicherheit und mangelnde Planungssicherheit mit sich und bedeuten damit eine Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen.
„Gerade der Öffentliche Dienst sollte in diesem Bereich eine Vorbildfunktion einnehmen und die Anzahl der Befristungen auf ein absolutes Minimum reduzieren“, so Roland Staude. „Diese Aufgabe richtet sich nicht nur an den Bund als Arbeitgeber, sondern genauso an das Land und die Kommunen, die ebenfalls eine Verantwortung ihren Beschäftigten gegenüber haben.“
Mütterrente: Geplant ist, dass künftig auch Müttern mit vor 1992 geborenen Kindern unter bestimmten Umständen das dritte Jahr als Erziehungszeit für die Rente angerechnet wird. „Die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern ist eine gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe und sollte auch als solche anerkannt werden – unabhängig von der Beschäftigungsart der Betroffenen.“ Der DBB NRW fordert entsprechend, eine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenregelung auf den Beamtenbereich.
Einheitsversicherung: Eine klare Absage erteilt der DBB NRW dagegen den Überlegungen, eine Einheitsversicherung, die so genannte „Bürgerversicherung“, einzuführen. Unabhängig von rechtlichen Schwierigkeiten und der problematischen Umsetzung, stellt sich auch die Frage, wo genau die Vorteile liegen sollen. Denn weder sind die bisher vorgestellten Modelle in der Lage, eine von der SPD propagierte „Zwei-Klassen-Medizin“ zu beenden, noch bietet sie Verbesserungen der Leistungen für die Versicherten. Ganz im Gegenteil zeigen zahlreiche Beispiele in anderen Ländern, dass die Einführung einer Einheitsversicherung zu einer Kostensteigerung sowie zu einer massiven Verschlechterung der Leistungen geführt hat. „Gut ist bei diesem Modell tatsächlich nur der Name“, so Roland Staude.
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