Das ist die Hauptforderung des dbb für die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen. Hierin sieht die Gewerkschaft den Anspruch der Kolleginnen und Kollegen auf eine angemessene Teilhabe am Erfolg der Gesellschaft als abgegolten.
DBB-Vorsitzender Ulrich Silberbach formulierte heute vor den versammelten Medienvertretern, dass selbst die öffentlichen Arbeitgeber ein Interesse an einer angemessenen Gehaltserhöhung in dieser Höhe haben müssten, weil es ansonsten immer schwerer werde, Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren. Aktuell fehle es bereits an 200.000 Beschäftigten bundesweit. Wie in den zurückliegenden Jahren werden die Verhandlungen ab dem 26. Februar 2018 in Potsdam in Kooperation mit ver.di geführt, damit die Arbeitgeber nicht die Chance bekommen, Gewerkschaften gegeneinander auszuspielen.
Zur Begründung der Forderung verwies DBB-Chef Silberbach auf die Ausgewogenheit der Gewerkschaftsforderungen, die eine deutliche soziale Komponente mit der Mindesterhöhung der Gehälter um 200 Euro enthalte. Für Kommunen und den Bund sei es derzeit kein Problem, eine solche Anpassung der Gehälter finanziell zu stemmen, weil die Einnahmen im vergangenen Jahr um 4,1 Prozent gestiegen seien. Die Kassen, so Silberbach, seien prall gefüllt. Jetzt müsse sich Wertschätzung nicht nur in guten Worten erschöpfen, sondern in Cent und Euro auszahlen.
Der Tarifabschluss, meinte der Gewerkschaftsboss, müsse zudem zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Hier setzt Silberbach auf die Zusage der Großkoalitionäre, sich entsprechend entscheiden zu wollen. Silberbach wörtlich: „Wir werden die Bundesregierung beim Wort nehmen.“
Mit der heute in Berlin aufgestellten Forderung zeigte sich BSBD-Chef Peter Brock einverstanden. „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um diese Forderungen für unsere Kollegen in Bund und Gemeinden zu unterstützen. Immerhin kommt dieser Tarifrunde vorentscheidende Bedeutung für die im kommenden Jahr anstehenden Verhandlungen für die Bundesländer zu. Deshalb ist es auch für uns in den Bundesländern erforderlich, die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in der Tarifauseinandersetzung stehen, nachdrücklich und auch durch persönliche Präsenz bei Demonstrationen zu unterstützen, um den öffentlichen Arbeitgebern zu signalisieren, dass der öffentliche Dienst einen angemessen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg verlangt und für sich reklamiert, und zwar für den Bund, die Kommunen und im nächsten Jahr auch für die Bundesländer“, stellte Peter Brock unmissverständlich klar.
Friedhelm Sanker
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt rund 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Versorgungsempfänger, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.
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