Mit dem starken Appell, die Zunahme von Gewalt in der Gesellschaft, insbesondere auch gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht länger hinzunehmen, hat sich der dbb Bundesvorsitzende erneut eindeutig gegen verharmlosende Tendenzen positioniert. „Das Problem darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, sondern muss zügig gelöst werden“, sagte Ulrich Silberbach am 21. Februar 2018 auf einem Symposium des dbb Hessen in Frankfurt am Main.
„Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und der Daseinsvorsorge bei“, so Silberbach weiter. „Sie kümmern sich. Sie schützen und helfen, retten und pflegen. Wer sie angreift, greift uns alle an!“ Es sei dringend notwendig, eine nachhaltige Wertedebatte anzustoßen, „in der auch die Rolle des Staates und der Menschen, die ihn repräsentieren und für ihn Dienst leisten, geklärt und positiv besetzt wird“, forderte der dbb Chef und mahnte zugleich alle erforderlichen Maßnahmen zum besseren Schutz der Beschäftigten an. Hierzu gehörten neben professionellen Gefahrenpotenzial-Analysen sowohl materielle Schutzvorkehrungen in den jeweiligen konkreten Arbeitsbereichen als auch regelmäßige Präventions- und Deeskalations-Schulungen für die Beschäftigten.
Silberbach betonte, dass auch eine aussagekräftige statistische Datenlage für die Bedrohungslage der Beschäftigten geschaffen werden müsse. „Hier stehen die Arbeitgeber und Dienstherrn in der Fürsorgepflicht.“
Der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, resümierte, dass das Phänomen der Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte „nur durch das Zusammenwirken aller Beteiligten und Institutionen wirksam bekämpft werden kann“, regte aber zugleich auch eine Optimierung der Arbeitssituation an: Ausbildung, Ausrüstung und auch Präventionstrainings müssten erheblich verbessert und das Verhältnis zwischen Bürgen und Staatdienern gegebenenfalls neu justiert werden.
Auf dem Symposium des dbb Hessen diskutierten am 21. Februar 1018 mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes mit Behördenleitungen und der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann über die zunehmenden Beschimpfungen, Bedrohungen und körperlichen Angriffe gegen Beschäftigte der öffentlichen Verwaltungen und Behörden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerteten die jüngste Novelle der Strafgesetzbuch-Paragrafen 113, 114 und 115 als unzureichend, da sie allein Übergriffe gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst unter Strafe stelle, während die Mehrheit der Beschäftigten von Bund, Ländern und Kommunen nicht unter den Schutz des Gesetzes falle.
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