Mit der unkontrollierten Zuwanderung nach Deutschland ist das bislang wohlige Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stark beeinträchtigt worden. Vor Jahresfrist führte diese Analyse dazu, dass Armin Laschet das Image der CDU als einstige Law-and-Order-Partei wiederbelebte und Wolfgang Bosbach, der diese Position glaubhaft vertreten konnte, in sein Wahlkampfteam berief. Die Strategie ging auf.

Auf den letzten Metern vor dem Wahltag zog die CDU an der bis dahin führenden SPD vorbei und gewann die Landtagswahl. Jetzt steht die Landesregierung allerdings in der Pflicht, ihren vollmundigen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Und sie ist dabei zu liefern.

Laschet forderte im Wahlkampf, No-go-Areas nicht länger zu dulden, er postulierte Nulltoleranz als künftige Polizeistrategie, er sagte der zunehmenden Gewaltkriminalität den Kampf an und er kritisierte, dass kriminelle Ausländer nicht rigoroser abgeschoben werden. Dieses Politikangebot erhielt mit Wolfgang Bosbach ein glaubwürdiges Gesicht, das viele potentielle Protestwähler davon abhielt, bei der AfD ihr Kreuz zu machen.

Der neuen Landesregierung ist offensichtlich bewusst, dass sie die Bedürfnisse und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger gerade in diesem Punkte nicht enttäuschen darf, will sie deren Zustimmung und Unterstützung nicht gefährden. Deshalb ist auch schnelles Handeln geboten, damit sich das Gefühl zunehmenden Sicherheitsschwundes nicht verfestigt. Und die Landesregierung hat gehandelt. Polizei und Strafvollzug wurden personell verstärkt. Bezüglich des Strafvollzuges hat Justizminister Peter Biesenbach bekundet, diesen während der kommenden Jahre aufgabenangemessen aufstellen zu wollen.

Von all diesen bislang getroffenen Maßnahmen wird die gefühlte Sicherheit erst profitieren können, wenn die neuen Kräfte ausgebildet und einsatzbereit sind. Deshalb ist es für die Landesregierung wichtig, auch solche Maßnahmen zu ergreifen, die sofort spürbare Wirkung entfalten. Eine dieser Maßnahmen ist die Schaffung eines Spezialstaatsanwaltes. Damit geht die Justiz in Nordrhein-Westfalen künftig gegen Betrüger vor, die gutgläubige Senioren um Geld und Wertsachen bringen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhält dafür eine zusätzliche Stelle mit landesweiter Zuständigkeit. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will auf diese Weise den Teil der organisierten Kriminalität bekämpfen, der sich auf die Abzocke älterer Menschen spezialisiert hat.

Dabei geht es um solche Fälle, in denen sich Kriminelle als falsche Polizisten oder vermeintliche Amtsträger ausgeben, um Senioren am Telefon dazu zu bewegen, ihnen Schmuck und Wertgegenstände zu übergeben, um diese vor vermeintlichen Dieben in Sicherheit zu bringen. In anderen Fällen erfinden sie Bedrohungsszenarien, drohende Vollstreckung von Straf- oder Haftbefehlen, angeblich bevorstehende Zwangsvollstreckung, die durch die Opfer nur durch Zahlung einer großen Geldsumme abgewendet werden könnten. Mit Hilfe technischer Tricks tauchen die Anrufer auf dem Telefondisplay oft sogar mit der Notrufnummer 110 auf.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl dieser Fälle nach Auskunft des Landeskriminalamtes drastisch auf 11.700 gestiegen. Hinzu kamen 3.000 Fälle von »Enkeltricks«, bei denen sich Anrufer als Verwandte vorstellten, die in angeblich großer finanzieller Not auf Hilfe durch die Oma hofften.

Neben der Staatsanwaltschaft Aachen erhält jetzt auch die Bielefelder Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat für Strafsachen gegen Senioren. Es geht darum Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen besser zu bündeln. Der neu geschaffene Spezialstaatsanwalt soll sich hingegen nicht nur um falsche Polizisten, vermeintliche Amtsträger und angebliche Enkel kümmern. Ein Sprecher des Justizministeriums teilte hierzu mit, dass er vor allem bei den älteren Menschen Berührungsängste abbauen, Aufklärung betreiben und die konkreten Ermittlungsansätze und -maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft erläutern und erklären solle. Ziel müsse es sein, dass Senioren bald so aufgeklärt und gewarnt sind, dass sie auf falsche Polizisten nicht mehr hereinfallen.

Ist es aber doch einmal passiert, dann seien die Strafverfolgungsbehörden auf schnelle Informationen angewiesen. Viele gutgläubige Opfer schämten sich für ihre Naivität und zeigten Straftaten nur zögerlich an. Hierzu hat Minister Biesenbach eine ganz klare Meinung: Opfer von Straftaten sollten sich niemals schämen. Schämen sollten sich jene, die ältere Menschen zu Opfern machten!“

Friedhelm Sanker

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Von BSBD NRW

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