Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Streikrecht für Beamte“ als Stärkung des Berufsbeamtentums und der gesamten Verwaltung.
Eine Familie sitzt nervös am Frühstückstisch; heute stehen die Abiturprüfungen in Mathematik auf dem Programm. Als die Tochter jedoch an der Schule ankommt, findet sie nur ein Schild „Diese Schule wird heute bestreikt“. Ein Bild das es in Deutschland dank des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes nicht geben wird. Denn das Gericht hat gerade bestätigt, dass ein Streikverbot für Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß und auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. Als Begründung für den Schulbereich führt das Bundesverfassungsgericht insbesondere das Menschenrecht auf Bildung an, das durch das Streikverbot gestärkt wird.
Der Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB NRW) begrüßt das Urteil: „Es macht deutlich, dass das Beamtentum ein Stabilitätsfaktor in Deutschland ist und ein Garant dafür, dass der Staat jederzeit funktionsfähig bleibt“, erklärt Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW. „Außerdem bringt das Urteil Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten in Bezug auf ihren Status und vor allem Verlässlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger.“
Positiv bewertet der DBB NRW auch, dass das Gericht von einer Spaltung des Berufsbeamtentums absieht. „Diese würde zu einer Einteilung in Beamte erster und zweiter Klasse führen und wäre schädlich für die Beamtenschaft aber auch für das Funktionieren des Staates insgesamt “, so Roland Staude.
Das Bundesverfassungsgericht bewertet das Streikverbot zwar als eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit, sieht diese jedoch als angemessen an, da sie im Kontext eines Gesamtpakets aus aufeinander abgestimmten Rechten und Pflichten zu sehen ist. Konkret bedeutet das, dass ein Streikverbot zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates angemessen ist, da Beamtinnen und Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern haben. Im Gegenzug können sich die Beamtinnen und Beamten auf das Lebenszeit- und das Alimentationsprinzip verlassen. Zudem wird der Verzicht auf das Streikrecht durch die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Alimentation sowie die Beteiligung von Gewerkschaften im Gesetzgebungsverfahren ausgeglichen.
Bei Letzterem sieht der DBB NRW allerdings noch Optimierungspotenzial, zum Beispiel durch die Ausweitung und Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von Spitzenorganisationen im Rahmen der Besoldungsgesetzgebung sowie durch die verbindliche gesetzliche Festschreibung von Beteiligungsvereinbarungen, wie sie in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel in Form von „Besoldungsgesprächen“ stattfinden. „Diese gibt es in NRW bereits seit 2014, sie sind allerdings bisher nicht gesetzlich verankert, hier müsste nachjustiert werden, auch mit Blick auf die personelle Besetzung der Gespräche“, erklärt Roland Staude.
Insgesamt sieht der Vorsitzende in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Stärkung des Berufsbeamtentums und hofft, dass die Entscheidung nun auch von allen Beteiligten akzeptiert wird.
„Das deutsche Berufsbeamtentum ist in seiner Ausprägung in Europa einmalig und eben diese Einzigartigkeit hat sich – nicht nur in schwierigen Zeiten – immer wieder als stabilisierendes Element zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Staates gezeigt“, so Roland Staude.
Der DBB NRW behält sich die abschließende Bewertung des Urteils bis zur Veröffentlichung der abschließenden Begründung vor.
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Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum „Streikrecht für Beamte“ (Nr. 46/2018) finden Sie hier.
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