Die DJG NRW beklagt seit langem die miserable Personalausstattung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften
Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen.
So hat die 1. Kammer des Bundesfassungsgerichts mit Beschluss vom 26. Juni 2018 (2 BvR 819/18) der Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen seine Haftfortdauerentscheidung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung dem zuständigen Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Diese Entscheidung decke die miserable Personalausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in eklatanter Weise auf, teilte die Deutschen Justiz Gewerkschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen, (DJG NRW) in einer jüngsten Pressemitteilung des Verbandes mit.
Der Justizverwaltung obliege es, rechtzeitig die Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer Weise mit Personal auszustatten, die eine den rechtsstaatlichen Anforderung genügende Verfahrensgestaltung erlaube. Eine Forderung, die die DJG NRW bereits in der Vergangenheit immer wieder angemahnt habe. „Muss es denn erst zum Kollaps in den Gerichten und Staatsanwaltschaften kommen?“
Bereits jetzt sei die Personaldecke in allen Bereichen der Justizverwaltung sehr bedenklich und es sei nicht auszuschließen, dass weitere Verfahren nicht fortgesetzt bzw. erst gar nicht eröffnet werden, so der DJG NRW Landesvorsitzende Klaus Plattes. „Führerscheine müssen wegen fehlender Bearbeitung herausgegeben werden, verschleppende Asylverfahren sind fast schon Standard, Erbscheinerteilungen oder Grundbucheintragungen dauern oft Monate“, so Plattes.
Das Bundesverfassungsgericht gebe aus Sicht der DJG NRW den eindeutigen Auftrag an die verantwortlichen Stellen, dafür zu sorgen, dass mehr Personal eingestellt werde.
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