Dienstunfall: Ohne Meldung kein Anspruch
Bericht über eine Entscheidung zu Unfallfürsorgeansprüchen im DBB NRW Magazin
26. Oktober 2018
Trotz möglicher Kenntnis des Dienstvorgesetzten muss ein Beamter einen Dienstunfall, aus dem mögliche Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, innerhalb der gesetzlichen Meldefrist gegenüber der Dienststelle geltend machen. Dies hat das Bundeverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.08.2018 entschieden. Ein ausführlicher Bericht darüber im aktuellen DBB NRW Magazin.
Außerdem im Magazin: Berichte über den 24. Gewerkschaftstag der Deutschen Justiz-Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen (DJG NRW) auf dem Klaus Plattes zum DJG NRW Landesvorsitzenden wiedergewählt worden ist und über die Gründung eines neuen Lehrerverbandes, der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband (NRWL).
Daneben stellt sich eine neue Mitarbeiterin in der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, Manuela Trennhaus, vor und die Berichterstattung über 70 Jahre nordrhein-westfälischer Beamtenbund mit der Zeit von 1968 bis 1977 wird fortgesetzt.
Das Magazin wird allen Mitgliedern des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalens zugestellt. Online steht es hier zur Verfügung.
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