Wie in jedem Jahr treten zu Beginn eines neuen Jahres zahlreiche Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft, die sich mehr oder weniger nachhaltig auf die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen auswirken. Die wichtigsten Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Steuerzahlern, Immobilienbesitzern, Mietern, Rentnern und Familien künftig zu beachten sind, haben wir nachstehend zusammengestellt.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt
Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2,5 Prozent. Er sinkt damit um 0,5 Prozent. Da der Beitrag je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen wird, beträgt die Entlastung für jeden Betroffenen 0,25 Prozent. Die Senkung von 3,0 auf 2,5 Prozent gilt bis zum 31.12.2022. Danach steigt der Beitragssatz auf 2,6 Prozent.
Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden wieder paritätisch gezahlt
Im Jahr 2019 wird der Krankenkassenbeitrag unverändert 14,6 Prozent betragen. Daneben erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, der bisher allein von den Versicherten aufzubringen war. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieser Beitrag wieder paritätisch gezahlt, so dass die Arbeitnehmer entlastet und die Arbeitgeber belastet werden. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von rd. 1 Prozent beträgt die Entlastung der Arbeitnehmer rd. 0,5 Prozent.
Beiträge der Pflegeversicherung steigen
Zum 1. Januar 2019 ist der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent angehoben worden. Finanziert wird der Beitrag je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, so dass die Versicherten mit 0,25 Prozent mehr belastet werden.
Ausgleich für den Effekt der kalten Progression
Jetzt hat sich die Bundesregierung endlich bequemt, den Effekt der kalten Progression zumindest teilweise auszugleichen. Dieser Effekt würde ansonsten mit zunehmender Intensität dazu führen, dass Lohn- und Gehaltssteigerungen in Verbindung mit der Inflation zumindest teilweise durch die progressive Gestaltung des Steuersatzes aufgezehrt würden, wird von Steuerexperten immer wieder beklagt. Erreicht werden soll dieses Ziel durch höhere Freibeträge. Für Ledige gilt ab dem 1. Januar in der Einkommensteuer einen Grundfreibetrag von 9168 Euro. Das sind 168 Euro mehr als 2018. Für Verheiratete bleiben künftig 18 336 Euro, also 336 Euro mehr als bisher, steuerfrei.
Abgabetermin für die Steuererklärung ist nunmehr der 31. Juli des Folgejahres
Für die Steuererklärung stehen damit künftig zwei Monate mehr Zeit zur Verfügung. Wird die Steuererklärung nicht vom Steuerpflichtigen selbst, sondern von einem Steuerberater eingereicht, gilt der 28. Februar 2020 für das Steuerjahr 2018 als Abgabetermin. Der Haken an der Sache: Wer die Steuererklärung nicht pünktlich einreicht, muss automatisch einen Verspätungszuschlag zahlen. Das Steuergesetz ist zwar schon seit 2017 in Kraft, es wirkt sich aber erst jetzt aus.
Der Mindestlohn steigt
2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Ab 2020 müssen Arbeitnehmer dann mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde erhalten. Auch etliche Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk, im Elektrohandwerk, im Gebäudereinigerhandwerk, bei Zeitarbeitern und in der Pflegebranche.
Haftung für Internet-Marktplätze
Betreiber elektronischer Marktplätze wie beispielsweise Amazon oder Ebay haften ab Januar 2019, wenn Händler auf ihren Plattformen die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der bei ihnen tätigen Händler vorlegen können, haften sie nicht selbst.
Qualifizierungschancengesetz soll lebenslanges Lernen unterstützen
Ab dem 1. Januar stehen die Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur auch Beschäftigten offen. Das neue Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmer dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen bleiben. Wenn sich Arbeitgeber an den Kosten von Weiterbildungen bei einem zugelassenen Träger beteiligen, dann gibt es künftig einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Dafür muss der jeweilige Berufsabschluss vier Jahre zurückliegen und die Arbeitnehmer dürfen in den vorausgegangenen vier Jahren nicht an einer öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Betriebsgröße – kleinere und mittlere Unternehmen erhalten danach mehr als größere Unternehmen.
Drittes Geschlecht auch für den öffentlichen Dienst bedeutsam
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 wird es ab Januar 2019 für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben. Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort dann auch „divers“ eingetragen werden. Für Arbeitgeber hat dies in erster Linie für die Gestaltung von Stellenanzeigen Bedeutung. Wer etwa einen Mediziner sucht, muss künftig einen „Allgemeinmediziner (m/w/d)“ inserieren. Das „d“ steht für die dritte Geschlechtsbezeichnung divers. Wer diese Regelung nicht beachtet, der könnte künftig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Diskriminierung belangt werden. Zudem setzt sich ein solcher Arbeitgeber dem Risiko von Schadenersatzforderungen aus.
Kindergeld und Kinderfreibetrag werden angehoben
Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld angehoben. Es beträgt dann für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte Kind werden 210 Euro fällig und für jedes weitere Kind erhalten die Eltern 235 Euro im Monat.
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab Januar auf 2490 Euro oder bei zusammen veranlagten Eltern auf 4980 Euro erhöht.
Die Renten steigen ab Mitte 2019
Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sollen die Renten ab dem 1. Juli 2019 im Westen um 3,18 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent steigen. Die endgültige Entscheidung über die Anpassung der Renten ist für das Frühjahr 2019 geplant.
Mütterrente II tritt in Kraft
Mütter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen künftig mehr Rente. Statt zwei Entgeltpunkten werden ihnen zweieinhalb Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der zusätzliche halbe Rentenpunkt entspricht in Westdeutschland 16,52 Euro, in Ostdeutschland 15,94 Euro. Wer ab dem 1. Januar neu in Rente geht, bekommt die Mütterrente II gleich mit ausgezahlt. Wer bereits Rente bezieht, bekommt die Rente erst im Lauf der ersten Jahreshälfte ausgezahlt.
Hartz-IV-Sätze werden angepasst
Ab 2019 steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten künftig 424 statt bisher 416 Euro. Wer mit einer anderen bedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 382 Euro statt bisher 374 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre steigt auf 245 Euro im Monat, Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten ab 2019 322 statt bisher 316 Euro.
Änderung beim Arbeitslosengeld I
Bisher mussten Arbeitsuchende innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein, ab dem 1. Januar 2019 reichen zehn Monate innerhalb der letzten 36 Monate aus, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben.
Telefonieren wird günstiger
Telefonate aus dem deutschen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat im November 2018 entsprechende Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob vom Handy oder Festnetz aus telefoniert wird. Die Kosten pro SMS werden auf höchstens 6 Cent begrenzt. Der Rat der EU muss die Regelung noch absegnen, was allerdings als Formsache anzusehen ist. Die neuen Preisobergrenzen könnten damit bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
Höhere Fälschungssicherheit für Geldscheine
Ab dem 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue Geldscheine aus. Die neuen Hundert- und Zweihundert-Euro-Scheine sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen, die eine Fälschung erheblich erschweren sollen. Außerdem sind sie kleiner als ihre Vorgänger und passen damit besser ins Portemonnaie. Die alten Scheine bleiben aber weiter gültig.
Pfandpflicht für Getränkeflaschen ausgeweitet
Bisher waren Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen. Ab Januar wird dafür ein Pfand von 25 Cent fällig, genauso wie für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Auch für Vanille-Milch und einige Energydrinks gilt ab Januar 2019 die Pfandpflicht. Auf Säfte und Wein dagegen wird weiterhin kein Pfand erhoben. Ab 1. Januar sind Supermärkte zudem verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden ermöglichen, sich bewusster für ein Produkt zu entscheiden.
Jobtickets künftig steuerfrei
Die vergünstigten Fahrkarten für Arbeitnehmer sind künftig steuerfrei. Beschäftigte müssen die Kostenersparnis nicht mehr wie bisher versteuern. Ziel ist es, so den öffentlichen Nahverkehr durch finanzielle Anreize zu stärken. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wird das Jobticket jedoch im Wege der Entgeltumwandlung finanziert und ist daher Bestandteil des Gehaltes, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass der Betrag für das Jobticket zu versteuern ist. Nur wenn der Arbeitgeber das Ticket ganz oder teilweise neben dem Gehalt finanziert, bleibt es steuerfrei.
Friedhelm Sanker
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