Am 01.Juli 2019 haben die Gewerkschaften Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgenommen. Ziel ist die Umsetzung der Tarifeinigung.
In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass zu unterschiedlichen Themen auch unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung bestehen.
Einer der Dissenzpunkte bezieht sich auf das Einfrieren der Jahresonderzahlung auf den Stand 2018 für die Jahre 2019 bis 2022.
Der Vorschlag der TdL sieht zunächst so aus, dass in Ergänzung der bisherigen Staffelung in § 20 Abs. 2 TV-L die Entgeltgruppen 1 bis 8 in zwei Untergruppen unterteilt werden. Diesen Untergruppen werden unterschiedliche Faktoren zugeordnet, um eine aus Sicht der TdL überproportionale Wirkung der Anhebung der Tabellenentgelte durch die Vereinbarung der Mindestbeträge bei der Bemessung der Jahressonderzahlung abzubilden.
In dieser Frage werden sowohl die von der TdL vorgeschlagene Systematik als auch die konkreten Faktoren, mit denen der Einfriereffekt erzielt werden soll, umfassend geprüft.
Aus Sicht des dbb muss dabei in jedem Fall gewährleistet sein, dass ein Einfrieren der Jahressonderzahlung auf keinen Fall dazu führen darf, dass in den Jahren 2019 bis 2022 niedrigere Beträge als im Jahr 2018 ausbezahlt werden.
Zudem müssen zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierungen oder ein Aufrücken in die nächste Erfahrungsstufe positive Wirkungen behalten.
Ein weiterer Dissenzpunkt betrifft die Überleitung der Angehörigen der bisherigen so genannten kleinen Entgeltgruppe 9 aus dem ehemaligen Angestellten bzw. Arbeiterbereich.
Hier vertreten die Gewerkschaften die Position, dass die bereits mit der Einführung der Entgeltgruppe 9a im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen mit Bund und VKA übernommen werden. Die TdL hat hierzu für einzelne Verläufe abweichende Umsetzungsvorschläge unterbreitet.
Zu diesem Bereich werden die Gespräche ab August 2019 fortgesetzt.
Ebenfalls muss über die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung gesprochen werden.
Die TdL vertritt hier die Ansicht, dass die höheren Werte nur für Höhergruppierungen ab dem 01.Januar 2019 Anwendung finden während die Gewerkschaften fordern, dass die Auszahlung der Garantiebeträge auch für Bestandsfälle möglich sein muss.
Quelle dbb/tacheles 2019
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