Am 27. März 2020 wird die Rentenkommission ihren Vorschlag der Öffentlichkeit vorstellen. Die Kommission war angetreten, die Rente dauerhaft sicher und bezahlbar aufzustellen. Dieses Ziel wird wohl deutlich verfehlt werden. Was bislang an die Öffentlichkeit gelangt, lässt für die Rente nichts Gutes erahnen.
Vorrangig wird viel Frust der Kommissionsmitglieder kolportiert. Aus dem Umfeld der Kommission, so berichten einige Medien, wird beklagt, dass ein Befreiungsschlag nicht gelungen sei.
Für die Zeit nach 2025 soll sich die Kommission lediglich darauf verständig haben, den Korridor für den Beitragssatz und das Rentenniveau neu zu gestalten. Danach sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in dem Korridor zwischen 20 und 24 Prozent des jeweiligen Bruttoentgeltes gehalten werden, um ein Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent gewährleisten zu können. Daneben, so die Empfehlung der Kommission an die Bundesregierung, soll Mitte des Jahrzehnts eine neue Rentenkommission eingesetzt werden, um die weitere Zukunft der Rente zu beraten.
Kommission wird wohl Rentenversicherung für neue Beamte vorschlagen
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung wusste zu berichten, dass die Kommission auch vorschlagen dürfte, neue Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Um ein deutliches Absinken der Ruhestandbesuche zu vermeiden, empfiehlt die Kommission den Aufbau einer Zusatzversorgung.
Hintergrund des Kommissionsvorschlages soll sein, dass die gefühlte Ungerechtigkeit zwischen Renten- und Pensionshöhe beseitigt werden soll, damit sich die Öffentlichkeit nicht mehr über dieses Thema ereifern könne. Faktisch ändere sich nicht viel.
Der Deutsche Beamtenbund hat diesen durchgesicherten Vorschlag bereits scharf zurückgewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass für eine solche Systemumstellung eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sei.
Die Umstellung des Versorgungssystems wäre kaum zu bezahlen
Alles andere, als der kolportierte Vorschlag wäre auch gar nicht zu finanzieren, weil jede Überführung vorhandener Beamter sofort hohe Nachzahlungen an die Rentenkasse auslösen würden, die sich Deutschland angesichts der durch das Coronavirus verursachten wirtschaftlichen Rezession nicht leisten könnte.
Es müssten zwingend teure Doppelstrukturen aufgebaut werden, weil die vorhandenen Versorgungsempfänger zu den erworbenen Ruhegehaltsstrukturen weiterbezahlt werden müssten. Zwar träte von Jahr zu Jahr eine Reduzierung ein, die Zahlungen würden aber jahrzehntelang eine große Belastung für die öffentlichen Haushalte bedeuten.
Und auch die Nachversicherung der vorhandenen Beamten wäre nach Expertenmeinung mit hohen Nachzahlungen an die Rentenkasse verbunden, die Bund und Länder allein zu stemmen hätten. Für einen für 50-Jährigen müsste der Dienstherr nach einer Berechnung aus dem Jahre 2016 rd. 202.000 Euro an die Rentenkasse nachgezahlt werden. Wenn man bedenkt, dass in dieser Altersklasse rd. 515.000 Beamtinnen und Beamte bei Bund, Ländern und Kommunen arbeiten, dann summieren sich die Kosten allein für diesen Personenkreis auf rund 102 Mrd. Euro.
Prof. Dr. Bosbach glaubt nicht an ein Finanzierungsproblem
Neben diesen Einmalzahlungen fielen die laufenden Zahlungen an und damit die Betroffenen in die Lage versetzt würden, ihren Anteil zu leisten, müssten ihre Bruttoeinkommen entsprechend angehoben werden, denn den annähernd 10-prozentigen Eigenanteil können sie nicht aus ihrem Nettoeinkommen bestreiten.
Um die Rentenbeiträge stabil zu halten, verfolgt Prof. Dr. Gerd Bosbach, Hochschule Koblenz, einen gänzlich anderen Ansatz. Er stellt fest, dass wir eine alternde Gesellschaft sind, die allerdings immer noch Wachstum generiert. Wenn aber bei einer sinkenden Personenzahl ein größerer Verteilungskuchen zur Verfügung stünde, so der Experte, dann hätten wir kein Finanzierungs- sondern lediglich ein Verteilungsproblem.
Beamte sind keine „guten“ Risiken
Hinzu träte noch der Gesichtspunkt, dass die Beamten im Durchschnitt zwei Jahre älter sind als die gegenwärtig Pflichtversicherten. Der Freiburger Rentenexperte Prof. Dr. Raffelhüschen hatte deshalb bereits 2016 gewarnt: „Wer das Rentensystem sanieren will, indem er eine Gruppe hereinholt, die älter ist als die schon Vorhandenen, ist dumm wie Bohnenstroh.“
BSBD-Chef Ulrich Biermann kritisierte die Vorschläge hinsichtlich der Beamtinnen und Beamten. Dies werde ein sehr kostspieliges Unterfangen und das nur, um eine Neiddebatte endgültig zu beenden. Ein solches Experiment könne sich Deutschland in der aktuellen Situation gar nicht leisten. Schließlich müsse erst alles zur Beherrschung der Corona-Epidemie unternommen werden.
Ulrich Biermann wörtlich: „Wer die Forderung nach einer „Beamtenrente“ erhebt, muss erklären, wie das funktionieren und wo die für die Umstellung nötige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes herkommen soll. Der BSBD, dessen sollten die Verantwortlichen in Politik und Administration gewiss sein, wird alles daransetzen, solche Vorstellungen zu verhindern. Schließlich ist die lebenslange Alimentation ein wesentliches Argument dafür, dass sich junge Menschen noch für ein Engagement im öffentlichen Dienst entscheiden.“
Friedhelm Sanker
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