Die Verhandlungen für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen stehen im September 2020 an. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten der Arbeitgeberseite angeboten, zunächst eine Übergangsregelung abzuschließen, um eine Belastung der Verhandlungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu vermeiden.
Die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeber (VKA) lehnte diesen Vorschlag im Rahmen von Sondierungsgesprächen brüsk ab. Augenscheinlich wähnt sich die Arbeitgeberseite in einer starken Verhandlungsposition.
Die Arbeitgeberseite hat die ausgestreckte Hand der Arbeitnehmer damit ausgeschlagen. Vermutlich kalkuliert sie mit der Unterstützung durch die veröffentlichte Meinung und den hohen Kosten der Pandemie. Die öffentlichen Arbeitgeber spekulieren wohl darauf, dass eine hohe Gehaltsforderung angesichts der exorbitanten Kosten der Krise nicht in die politische Landschaft passe und sich die öffentliche Meinung in einem solchen Fall sehr schnell gegen die Beschäftigten richten werde.
Sollte diese Vermutung auch nur ansatzweise der Realität entsprechen, dann darf man der Arbeitgeberseite durchaus ein hohes Maß an Scheinheiligkeit bescheinigen. In der akuten Phase der Krise Beifall spenden, die herausragenden Leistungen auch des öffentlichen Dienstes verbal würdigen und dann das Steuersäckel strikt geschlossen halten, dass ist eine unwürdige Position. Jetzt geht es um eine angemessene finanzielle Anerkennung für Kolleginnen und Kollegen, die das Funktionieren unserer Gesellschaft in den zurückliegenden Monaten sichergestellt haben. So geht man mit den Beschäftigten nicht um und so löst man auch keines der bestehenden Personalprobleme.
Die BSBD-Tarifexpertin Birgit Westhoff kommentierte das Ergebnis der Sondierung mit dem Hinweis darauf, dass der anstehenden Tarifrunde vorentscheidende Bedeutung auch für die im kommenden Jahr stattfindenden Verhandlungen für den Bereich der Bundesländer zukomme. „Wenn die Arbeitgeber mit ihrer erkennbaren Strategie erfolgreich sein sollten, dann wird das negative Auswirkungen auf unsere nächstjährige Tarifrunde haben. Wir tun sicher gut daran, die Kolleginnen und Kollegen des Bundes und der Kommunen in ihrem Kampf für einen akzeptablen Tarifabschluss zu unterstützen, denn ohne Demonstrationen und eventuell auch Arbeitskampfmaßnahmen, dass lässt sich bereits jetzt sagen, wird es wohl nicht abgehen“, dämpfte die Gewerkschafterin bestehende Erwartungen.
Die stellvertretende BSBD-Landesvorsitzende Birgit Westhoff verwies gleichzeitig darauf, dass die konkreten Forderungen für die Tarifrunde am 25. August 2020 durch die Bundestarifkommission des dbb verabschiedet und anschließend mit den beteiligten Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes abgestimmt würden. Nach ihrem Eindruck, so die Gewerkschafterin, seien die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen gut begründet und angemessen. „Wir Strafvollzugsbedienstete sollten uns solidarisch zeigen. Immer wenn der Abschluss für Bund und Kommunen als gut bezeichnet werden konnte, haben wir in unseren Tarifrunden auch akzeptable Ergebnisse erzielt. Wir sollten es jedenfalls nicht zulassen, dass die Arbeitgeberseite die erbrachten Leistungen lobt, es bei der finanziellen Anerkennung aber an Respekt und Wertschätzung fehlen lässt“, stellte Birgit Westhoff klar.
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen. Dabei handelt es sich um rund 2,3 Millionen Arbeitnehmer, Azubis und Praktikanten des Bundes und der Kommunen sowie weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, und rund 225.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten (187.600) nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.
Friedhelm Sanker
Foto im Beitrag © BSBD Archiv
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