Tarifeinigung mit Bund und Kommunen
Konsequenzen für den Beamtenbereich
„Die Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes ist ein ganz zentraler Teil dieser Einkommensrunde“, betont der Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer am 26. Oktober 2020 in Berlin.
„Deshalb haben wir Bundesinnenminister Seehofer umgehend aufgefordert, das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen. Diese Einkommensrunde ist erst beendet, wenn die Bundesbeamten beteiligt werden.“
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dazu mittlerweile erklärt, dass – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart – der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden soll. Dies wird in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren des Bundes durch Erlass eines Bundesbesoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetzes erfolgen, das sicher die Besoldungsanpassung für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber um 50 Euro, und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 % enthalten wird.
Daneben, so Friedhelm Schäfer weiter „gilt es nun, wichtige Fragen wie die Umsetzung und Netto-Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung und die Anhebung der Anwärterbezüge zu regeln. Vor allem aber ist für den Beamtenbereich auch über die dringend notwendige und langjährig überfällige Abschaffung – jedenfalls jedoch Rückführung – der Sonderbelastung der einseitig erhöhten Arbeitszeit nur für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zu reden. Hier muss endlich mit dieser Einkommensrunde ein Einstieg geschaffen werden. Wir brauchen keine Zeitachse wie bei der Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit im Tarifbereich, um zumindest mit einem Einstieg zu beginnen.“
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