Seit Jahren fordert der BSBD NRW eine deutliche Anhebung der Anwärterbezüge. Jetzt zeichnet sich ein Teilerfolg ab. Wie seitens des Ministeriums der Justiz verlautet, soll der Anwärtersonderzuschlag für den Einstellungsjahrgang 2021 für die Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes auf 60 Prozent und für die Laufbahn des Werkdienstes auf 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages angehoben werden.
Damit sind unsere Vorstellungen zwar nicht in Gänze erfüllt worden, aber Finanz- und Justizministerium bewegen sich in die richtige Richtung.
In den zurückliegenden Jahren hat sich die Nachwuchsgewinnung zunehmend als schwierig erwiesen. Verfügbare Stellen können nur mit erheblichem Zeitverzug besetzt werden, längere Stellenvakanzen sind in vielen Vollzugseinrichtungen an der Tagesordnung.
Die durch die Landesregierung geschaffenen zusätzlichen Stellen sind folglich nur zu einem Teil besetzt worden, so dass die zwingend notwendige personelle Entlastung nicht sofort spürbar wird. Der BSBD NRW hat die Anwärterbesoldung seit längerem als einen wesentlichen Schwachpunkt für diese Entwicklung ausgemacht und entsprechende Verbesserungen angemahnt.
Bislang war die Lage bei der Nachwuchsgewinnung ziemlich verfahren. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber konnten nicht mehr in ausreichender Zahl für die beiden Laufbahnen interessiert werden, weil viele Unternehmen günstigere Rahmenbedingungen boten. Die gegenwärtige Corona-Pandemie sorgt jetzt dafür, dass Bewerberinnen und Bewerber der Sicherheit des Arbeitsplatzes wieder einen höheren Stellenwert beimessen. Das ist günstig für den Vollzug. Die hinzutretende bessere Besoldung wird zudem einen wesentlichen Beitrag leisten, dass verfügbare Bewerberpotential effektiver auszuschöpfen.
Der BSBD NRW hatte im Vorfeld vor zu kleinen Erhöhungsschritten gewarnt, weil sonst das angestrebte Ziel verfehlt werden könnte. Die jetzt vorgenommene Anhebung der Anwärtersonderzuschläge könnte allerdings einen positiven Effekt haben, weil die Kumulation von höherem Gehalt und sicherem Arbeitsplatz schon einen Effekt gesteigerter Wirksamkeit auslösen dürfte.
Für den BSBD NRW begrüßte Landesvorsitzender Ulrich Biermann die Anhebung der Anwärterbesoldung, kritisierte allerdings gleichzeitig, dass Verbesserungen für die Laufbahnen des Verwaltungsdienstes nicht in Erwägung gezogen worden sind. „Wir haben Verständnis, dass angesichts der hohen Stützungszahlungen für Arbeitnehmer und Unternehmen im Zuge der Pandemie bei zusätzlichen Ausgaben Zurückhaltung geübt wird. Wir werden diese zusätzlichen Laufbahnen allerdings nicht aus dem Blick verlieren, denn hier besteht weiter akuter Handlungsbedarf. Der BSBD wird die Wirkung der Anhebung der Anwärterbesoldung kritisch beobachten. Tritt der angestrebte Erfolg nicht ein, werden wird für weitere Verbesserungen streiten.“
Friedhelm Sanker
Foto im Beitrag © BSBD-Archiv
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