dbb Jahrestagung 2021
Homeoffice ja, Rechtsanspruch nein
Im Panel „Was erwartet die Wirtschaft vom öffentlichen Dienst?“ diskutierten der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebundes DStGB, Gerd Landsberg, und der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, anlässlich der dbb Jahrestagung über die Erwartungen der Wirtschaft an den öffentlichen Dienst. Ihr Konsens bei allen Kontroversen: Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice sollte es nicht geben.
Laut Steffen Kampeter, steht die Bundesrepublik grundsätzlich vor der Frage, wie Prozesse in Wirtschaft und Verwaltung dienstleistungsorientiert digitalisiert werden können. Dabei habe sich die Verwaltung bisher sehr gut geschlagen. Dennoch gebe es Optimierungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Staat und Wirtschaft. Zum Beispiel sei die „öffentliche Verwaltung zu langsam, was die Arbeit der Gesundheitsämter betrifft. Das liegt vor allem an unzureichender Koordination. Die öffentliche Verwaltung muss wie die Wirtschaft in der Lage sein, Strukturen innerhalb weniger Wochen anzupassen. Schneller, als es zum Beispiel eine Verwaltungsvorschrift zulässt.“
DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg wies die Kritik Kampeters an der mangelnden Flexibilität der öffentlichen Verwaltung in der Corona-Pandemie, insbesondere bezüglich der Arbeit der Gesundheitsämter, entschieden zurück. „Wir haben in den Gesundheitsämtern seit vielen Jahren Personaldefizite beklagt, ohne dass sich jemand dafür interessiert hätte. Die Arbeit ist dort wenig lukrativ, insbesondere die dringend benötigten Ärzte meiden den öffentlichen Gesundheitsdienst. Jetzt, wo die Ämter im Zentrum des allgemeinen Interesses stehen, entsteht hoffentlich Bereitschaft bei der Bezahlung nachzulegen.“
„Wir müssen den Weg bereiten, dass in einer Krise das notwendige Personal schneller in den Gesundheitsämtern eingesetzt werden kann“, unterstützte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Ausführungen Landsbergs. „Geeignete Mitarbeiter fallen schließlich nicht vom Himmel. Sie müssen ausgebildet werden.“
Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und öffentlichem Dienst bezeichnete Ulrich Silberbach als „eine Frage der Haltung, aber auch der Infrastruktur: Es geht darum, die Schnittstellen zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst zu optimieren, damit bereitgestelltes Geld schneller dort ankommt, wo es gebraucht wird.“ Beide Seiten könnten voneinander lernen, so Silberbach weiter: „Die Wirtschaft hat gute Modelle für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie zum Beispiel Betriebskindergärten. Solche Maßnahmen kosten Geld, aber das sollte es uns wert sein.“
Auch der Hauptgeschäftsführer des DStGB glaubt an einen gegenseitigen Lernprozess. Doch könnte die Kooperation zwischen Wirtschaft und Verwaltung besser laufen. „Es fehlt am Konsens. Viele Unternehmer wissen wenig über die Abläufe in der Verwaltung, und seitens der Verwaltung nehme ich mitunter eine gewisse Wirtschaftsfeindlichkeit wahr, die dazu führt, dass man beim Genehmigungsverfahren schaut, wo überall man noch ein Schippchen Bürgerbeteiligung drauf tun kann“, sagte Gerd Landsberg.
Arbeitgebervertreter Kampeter räumte indes ein, dass Umstrukturierungen im öffentlichen Dienst nicht so einfach möglich sind wie in einem Unternehmen. Auf der anderen Seite brauche es aber immer ein bisschen Druck, um etwas zu bewegen. „Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst und ein schlanker Staat sind für mich kein Widerspruch. Im öffentlichen Bereich muss aber noch mehr „Outputorientierung` Einzug halten. Schlank ist der Staat nicht, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt, sondern wenn der Prozesse an den Gegebenheiten orientiert und sie entsprechend strukturiert. Dazu muss man nicht das Rad neu erfinden, sondern kann zum Beispiel auch mal auf Angebote externer Unternehmen zurückgreifen.“ Mit Blick auf langwierige Zulassungsverfahren forderte Kampeter von der Verwaltung den „Willen zur Genehmigung“ in den Vordergrund des Verwaltungshandelns zu stellen.
Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice lehnte nicht nur Kampeter als nicht praxisgemäß ab. Die Politik müsse nichts regeln, was in den Betrieben bereits gut funktioniere. „Die Arbeit im Homeoffice soll ausgeweitet werden, wenn der Arbeitsplatz und die Tätigkeit dies ermöglichen, Aber wir brauchen keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice“, bekräftigte dbb Chef Silberbach und auch Gerd Landsberg bezweifelte eine entsprechende Notwendigkeit: „Wir sind mit weniger Regeln besser aufgehoben als mit mehr Regeln.“
zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/homeoffice-ja-rechtsanspruch-nein.html