Die Pandemie, deren Gefahren sich so unspektakulär „anschleichen“ und die mitunter doch eine lebensbedrohende Krankheit auslösen können, beschäftigt die Gesellschaft seit fast einem Jahr. Deshalb ist es natürlich verständlich, dass die Menschen sich nach Normalität sehnen. Vielfach wird dieser Wunsch allerdings von einem Verhalten flankiert, das risikobehaftet sein kann.
Speziell in Einrichtungen, in denen Hygieneregeln nur schwer einzuhalten sind, wie dies im Vollzug der Fall ist, sollte verstärkt auf Vorbeugung gesetzt werden. In Köln-Ossendorf ist es wahrscheinlich zu einen größeren Corona-Ausbruch unter den Kolleginnen und Kollegen gekommen. Seitens der Vollzugseinrichtung hieß es am Freitag, dass eine Beamtin sich nachweislich infiziert habe, bei einundzwanzig Bediensteten seien die durchgeführten Schnelltests positiv ausgefallen.
Bei den Getesteten handelt es sich um direkte Kontaktpersonen der infizierten Kollegin. Alle Betroffenen, so die Anstaltssprecherin, seien nach Hause geschickt worden, um dort die Ergebnisse der durchgeführten PCR-Labortests abzuwarten. Erwiesen sich diese Tests ebenfalls als positiv, würden die Betroffenen in eine zweiwöchige Quarantäne geschickt.
Aus Präventionsgründen sind Schnelltests bei 50 weiteren Bediensteten, die keinen unmittelbaren, jedoch engeren Kontakt zu der infizierten Kollegin hatten, durchgeführt worden. In allen Fällen erbrachten die Schnelltests ein negatives Ergebnis. Sicherheitshalber, erläuterte eine Vollzugssprecherin, würden auch in diesen Fällen PCR-Tests durchgeführt werden, um weitere Infektionsrisiken unbedingt zu vermeiden.
Dieser durchaus spektakuläre Corona-Ausbruch stellt die JVA Köln-Ossendorf vor ein erhebliches Personalproblem. Seitens der Vollzugseinrichtung war man zwar optimistisch, das Problem beherrschen zu können, falls sich die negativen Testergebnisse bei den fünfzig Kolleginnen und Kollegen bestätigten. In diesem Fall ließe sich der personelle Engpass bis in die kommende Woche überbrücken.
Positive Befunde würden jedoch die aktuelle Personalknappheit verstärken. Die Einrichtung wäre vermutlich auf Unterstützung angewiesen. An diesem Einzelfall ist exemplarisch ablesbar, wie knapp die Personalausstattung des Vollzuges ist. Zwar hat es in den zurückliegenden Jahren Personalzuwächse gegeben, doch von einer auskömmlichen Ausstattung ist der Vollzug noch weit entfernt. Dies wird immer dann deutlich, wenn außerordentliche Ereignisse diesen Mangel sichtbar werden lassen.
Der BSBD hat bereits früh darauf aufmerksam gemacht, besonderes Augenmerk auf Präventionsmaßnahmen zu legen. Dies ist deshalb so wichtig, weil uns in naher Zukunft Mutanten des SARS-CoV-2-Virus bedrohen werden. Nachdem das Problem der FFP2-Masken gelöst zu sein scheint, muss alles darangesetzt werden, ein Impfprogramm für die Kolleginnen und Kollegen auf den Weg zu bringen, damit alle Impfwilligen möglichst schnell geschützt werden.
Der Kölner Fall macht deutlich, dass Ausbrüche in mehreren Einrichtungen den Vollzug als Gesamtsystem an seine Leistungsgrenze bringen würden. In Köln ist der Besucherbereich geschlossen worden, um Personal anderweitig einsetzen zu können. Solche Maßnahmen zu Lasten der sozialen Kontakte der Gefangenen sind nur zeitlich eng begrenzt realisierbar, weil die Einrichtungen sich sonst zu kaum beherrschbaren Pulverfässern entwickeln würden. Und damit wäre niemandem gedient. Die Verantwortlichen sind deshalb gefordert, besonders das Impfen jener Kolleginnen und Kollegen zu beschleunigen, die hierzu Bereitschaft erkennen lassen.
Friedhelm Sanker
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