Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Sonderurlaub für die Kinderbetreuung entsprechend der Bundesregelung auszuweiten. Die Familien leiden unter dem aktuellen Shutdown in besonderer Weise. Die Anforderungen des Berufes mit der Kinderbetreuung einigermaßen in Einklang zu bringen, wird immer schwieriger. BSBD und DBB haben deshalb nachdrücklich darauf gedrängt, die Bundesregelungen auch für Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Die Landesregierung greift diese Forderung jetzt auf.
Nach dem heute gefassten Beschluss können Landesbeamte pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr.
Diese Tage können für die Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder verwendet werden. Bewilligungsfähig sind diese Tage zusätzlich, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung pandemiebedingt geschlossen sind oder diese Einrichtungen ihr Betreuungsangebot erheblich einschränken. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Möglichkeit besteht, seine Arbeitsleistung im Homeoffice zu erbringen.
Der Kabinettsbeschluss wird durch Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW umgesetzt werden, die nur für das Jahr 2021 gilt und rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten wird.
Um auch die Selbstständigen und Freiberufler zu unterstützen, werden 9 Mio. Euro aus dem Corona-Rettungsschirm zur Verfügung gestellt, damit für diesen Personenkreis Verdienstausfallentschädigungen gezahlt werden können. Entschädigungen werden auf Antrag gewährt.
BSBD-Chef Ulrich Biermann zeigte sich sehr erleichtert, dass die Landesregierung dem Drängen der Gewerkschaften nachgegeben hat. „Der Situation vieler Kolleginnen und Kollegen, die große Probleme haben, ihre Kinder angemessen zu versorgen, wird mit der jetzt gefundenen Regelung angemessen Rechnung getragen. Es bleibt zu hoffen, dass speziell die Familien durch diese Regelung in ausreichender Weise in die Lage versetzt werden, die Kinderbetreuung möglichst optimal zu organisieren!“
Friedhelm Sanker
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