Foto: © BSBD NRW

Die Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahnbewerber des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes werden alljährlich auf ihre weitere Berechtigung überprüft. Derzeit ist das diesjährige Überprüfungsverfahren angelaufen. Der Finanzminister des Landes hat im vergangenen Jahr einer moderaten Anhebung der Zuschläge zugestimmt.

Seither beträgt der Zuschlag für den allgemeinen Vollzugsdienst 60 Prozent und für den Werkdienst 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages. Der BSBD NRW hatte eine Erhöhung der Zuschläge für beide Laufbahnen auf 90 Prozent der Bemessungsgrundlage gefordert. Hierzu hat sich die Landesregierung seinerzeit nicht durchringen können. Der BSBD NRW anerkennt zwar ausdrücklich, dass mit der Anhebung ein richtiger Schritt unternommen wurde. Er sieht in diesem Bereich aber weiteren Handlungsbedarf.

Die Frage, ob auch ohne die Zuschläge in ausreichendem Umfang Nachwuchskräfte rekrutiert werden können, lässt sich sehr schnell mit einem klaren Nein beantworten. Sowohl die Anhebung der Anwärtersonderzuschläge als auch die Intensivierung und Professionalisierung der Werbung hat bislang nicht dazu geführt, dass sich die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber signifikant erhöht hätte. Geeigneter Nachwuchs ist immer noch knapp, so dass in den Vollzugseinrichtungen des Landes immer noch erhebliche personelle Vakanzen im Vollzug bestehen. Nach Auffassung des BSBD NRW wäre es besser gewesen, die Sonderzuschläge gleich auf 90 Prozent zu erhöhen als sich diesem Wert schrittweise anzunähern.

Wegen fortdauernder Schwierigkeiten, geeignete Nachwuchskräfte für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu interessieren, vertritt der BSBD NRW weiter die Auffassung, dass eine grundsätzliche Verbesserung der Bewerberzahlen nur durch weitere zusätzliche finanzielle Anreize erzielt werden kann. Der BSBD tritt folglich erneut für die Anhebung der Anwärtersonderzuschläge für beide Laufbahnen auf 90 Prozent des Grundbetrages ein.

Dieser Forderung ist bislang seitens des NRW-Finanzministeriums nicht vollumfänglich entsprochen worden. Weil weiter Hunderte von freien Stellen noch nicht besetzt werden konnten, war der BSBD über die Zurückhaltung des Finanzministeriums schon etwas verwundert. Vielleicht hofft die Politik in der gegenwärtigen Situation darauf, dass die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt praktisch von alleine dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze im Vollzug quasi automatisch aus Sicht der Bewerber attraktiv derscheinen. In diesem Fall dürfte sie jedoch einem Trugschluss unterliegen. Der Strafvollzug verfügt über viele gefahrengeneigte Arbeitsplätze, die auch während der Ausbildung angemessen honoriert werden müssen.

Der Vollzug ist auf eine weitere Erhöhung der Sonderzuschläge angewiesen.

Da der Vollzug ein schwieriges Berufsfeld ist und vorrangig Kräfte gesucht werden, die bereits über Berufs- und Lebenserfahrung verfügen, muss die Anwärterbesoldung so hoch sein, dass sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber einen Berufswechsel auch leisten können. Gerade von den Erfahrungen dieses Bewerberkreises dürfen nachhaltig positive Wirkungen auf die Umsetzung des Behandlungsauftrages erwartet werden. Diese Personengruppe ist aber erfahrungsgemäß vielfach in finanzielle Verpflichtungen eingebunden, die mitunter die Aufnahme einer erneuten Berufsausbildung verhindern. Um bei der Anwerbung gerade solcher Bewerber nicht chancenlos zu sein, ist die Gewährung von auskömmlichen Anwärtersonderzuschlägen unverzichtbar.

Weil in diesem Punkte immer noch geknausert wird, konnten viele grundsätzlich geeignete Nachwuchskräfte in der Vrgangenheit nicht für den Vollzug gewonnen werden. Die gravierende Nebenwirkung dieses immer noch zögerlichen Handelns ist, dass die derzeitige Überlastung des vorhandenen Personals nicht zurückgeführt werden kann. Dies ist bedauerlich, weil der Dienst unter Pandemiebedingungen zu weiteren Belastungen geführt hat.

Der BSBD sieht die unterschiedliche Behandlung von allgemeinem Vollzugsdienst und Werkdienst bei den Sonderzuschlägen kritisch. Aus dem Justizministerium verlautet hierzu, dass die unterschiedlichen Kriterien des jeweiligen Laufbahnzugangs hierfür ausschlaggebend gewesen seien. Der BSBD hält diese Argumentation für nicht sehr überzeugend. Die Anwärtersonderzuschläge sollen schließlich ermöglichen, dass auch berufs- und lebenserfahrene Nachwuchskräfte die finanzielle Durststrecke einer zweiten Berufsausbildung überstehen können, ohne sich verschulden zu müssen. Die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Laufbahn sind da zunächswt einmal von nachrangiger Bedeutung.

Der BSBD NRW mahnt konsequentes Handeln an!

Zu Beginn des Jahres 2019 hatte sich Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) für deutlich attraktivere Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst ausgesprochen. Dies sollte vor allem und vorrangig für die Nachwuchskräfte gelten, denn zunächst müssen die vorhandenen Stellen besetzt werden, bevor das dann vorhandene Personal perspektivisch gefördert werden kann. Speziell in der Corona-Krise arbeiten die Strafvollzugsbediensteten bereits jenseits der Grenze des Zumutbaren, zumal in nden zurückliegenden Wochen etliche Infektionsausbrüche zu beklagen waren. Es ist jetzt dringend an der Zeit, jetzt endlich das erforderlich Personal an Bord zu nehmen.

Das Ministerium der Justiz hat 2019 eine PR-Agentur mit der Werbung um Nachwuchskräfte betraut. Nach Auffassung des BSBD müssen allerdings zunächst die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die überzeugend attraktiv sind, damit die vorhandenen Stellen zeitnah besetzt werden können. Ohne zusätzliche finanzielle Anreize wird der Vollzug auch während der Corona-Pandemie noch viele Vakanzen aufweisen.

Die Konkurrenz um geeigneten Nachwuchs hat sich in den letzten Jahren dermaßen verschärft, dass es den Vollzugseinrichtungen zunehmend schwerer fällt, Bewerberinnen und Bewerbern für ein berufliches Engagement im Strafvollzug zu gewinnen. Das Werben um Nachwuchskräfte wird in der derzeitigen Krisensituation vielleicht etwas einfacher, nach den bisherigen Erfahrungen wird das jedoch nicht ausreichen, um alle freien Stellen besetzen zu können. Der BSBD tritt deshalb für einen Befreiungsschlag ein, um das seit Jahren verschleppte Personalproblem des Vollzuges grundlegend zu lösen.

Die Führungsebene muss sich der Nachwuchsgewinnung annehmen

In der Zeit nach der Pandemie wird sich die einmalige Chance ergeben, Menschen, die durch die Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren drohen oder bereits verloren haben, für den Strafvollzug zu interessieren. Bis vor wenigen Monaten wurden in vielen Branchen bereits „Kopfprämien“ und „Handgelder“ gezahlt, wie man dies bislang nur aus dem Profi-Sport kannte. Der öffentliche Dienst hat sich in „vornehmer Zurückhaltung“ geübt. Der BSBD tritt für mehr Mut ein, damit die sich jetzt ergebende Chance nicht ungenutzt verstreicht. Dieser Mut wäre finanziell verkraftbar, weil das Finanzministerium seine Einschätzung schließlich von Jahr zu Jahr ändern kann. Sich jetzt erst Schritt für Schritt langsam an eine angemessene Anwärterbesoldung heranzutasten, ist nach Einschätzung des BSBD letztlich der teurere Weg, um in diesem Bereich Konkurrenzfähigkeit zu beweisen.

BSBD-Chef Ulrich Biermann spricht sich dafür aus, die Nachwuchsgewinnung als Führungsaufgabe anzusehen, denen sich die Leitungen der Vollzugseinrichtungen höchst persönlich widmen sollten. Die Anstaltsleitungen sollten schließlich ein originäres Interesse daran haben, bestehende Personalprobleme schnellstmöglich in den Griff zu bekommen. Nachdem immer noch viele Stellen unbesetzt seien, so der Gewerkschafter, dürften die Chancen eines sich vergrößernden Arbeitsmarktes nicht vertan werden. Immerhin warte das vorhandene Personal seit Jahren auf die so dringend erforderliche Entlastung. „Jetzt ist auch die Politik gefordert, die finanziellen Anreize nochmals zu erhöhen, damit der Vollzug eine Einstellungsoffensive starten kann, die diesen Namen auch verdient“, erklärte Biermann.

Der BSBD wird mit seiner Stellungnahme zur Gestaltung der Anwärtersonderzuschläge für den Einstellungsjahrgang 2022 seine Forderungen erneuern und auf Verbesserungen drängen. Nach zahlreichen Gesprächen mit der Politik sind wir überzeugt, dass die Schwierigkeiten der Nachwuchsgewinnung von den Entscheidern verstanden worden sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Erkenntnis auch im Finanzministerium durchsetzt und bei den Sonderzuschlägen noch einmal nachgebesser wird.

Erhöhung der Anwärterbesoldung ist unverzichtbar

Der BSBD wird angesichts der prekären Situation bei der Nachwuchsgewinnung auf seiner Forderung beharren, die Sonderzuschläge in Zukunft auf 90 Prozent des Grundbetrages für die Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes zu erhöhen.

Daneben hält es der BSBD für erforderlich, die Zahlung eines Sonderzuschlages auch für die Laufbahnen des mittleren Verwaltungsdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes vorzusehen. Bei der Gewinnung geeigneter Nachwuchskräfte muss es dem Vollzug ermöglicht werden, unausgesetzt konkurrenzfähig zu sein.

Wird als notwendig erkanntes Handeln zu lange hinausgezögert, besteht die konkrete Gefahr, dass mittelfristig geeignete Bewerberinnen und Bewerber kaum noch in nennenswertem Umfang für ein berufliches Engagement im Strafvollzug gewonnen werden können. Einer solch absehbaren Entwicklung muss unbedingt entgegengewirkt werden, weil sonst die Überlastung des vorhandenen Personals nicht beendet werden kann. Die Politik riskiert in diesem Fall nicht nur den Rückgang der Motivation beim Personal, sondern auch einen Qualitätsverlust bei der Vollzugsgestaltung. Im Interesse des gesellschaftspolitischen Auftrages des Strafvollzuges und nicht zuletzt im Hinblick auf die Sicherheit der Allgemeinheit sollten diese Risiken unbedingt vermieden werden.

Wenn die Politik die Personalprobleme in zu kleinen Schritten beheben will, dann läuft sie Gefahr, die Zukunftsfähigkeit des NRW-Strafvollzuges aufs Spiel zu setzen. Die demographische Entwicklung wird durch die gegenwärtige Krisensituation schließlich nicht beseitigt. Nach der Pandemie werden leistungsstarke Kräfte auf dem Arbeitsmarkt wieder verstärkt nachgefragt werden. Dann wird die Konkurrenz der Privatwirtschaft im Vergleich mit dem öffentlichen Dienst mit den deutlich höheren Anfangsgehältern werben. Im Interesse der Gesellschaft sollten wir die für die Personalwerbung günstige Situation am Arbeitsmarkt nutzen, um den Vollzug personell besser aufzustellen.

Friedhelm Sanker

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Von BSBD NRW

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