Diana Wedemeier stellt sich vor

Im März 2021 wurde Diana Wedemeier einstimmig zur Vorsitzenden der Landesfrauenvertretung des DBB NRW gewählt. In dieser Funktion hat sie sich nun in Begleitung des DBB NRW Landesvorsitzenden Roland Staude bei Ministerin Ina Scharrenbach zu einem Kennenlernen eingefunden. Dabei hat der DBB NRW einige zentrale Aspekte seines Attraktivitätskonzeptes noch einmal in Erinnerung gerufen, die es den im öffentlichen Dienst beschäftigten Frauen erleichtern, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.

Mehr Arbeitssicherheit durch Telearbeit

Das Arbeiten von zu Hause ist für viele Menschen sehr attraktiv. Insbesondere für Mütter, da sie so die Betreuung ihrer Kinder weitaus besser mit ihrer beruflichen Tätigkeit unter „einen Hut“ bekommen. Pendelfahrten entfallen – und die Arbeitszeit lässt sich viel flexibler gestalten. Soweit die Theorie. „Die Praxis gestaltet sich dann leider oft schwierig“, so Diana Wedemeier. „Denn nicht jeder hat zu Hause einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz. Auch über eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers müsse spätestens dann geredet werden, wenn dieser im Hinblick auf die vermehrte Telearbeit Büroflächen abbaut und Kosten einspart. Ganz abgesehen vom Versicherungsschutz, der an die neuen Arbeitsformen anzupassen ist.“

Diese Forderungen sind durchaus nicht neu. Roland Staude macht in diesem Zusammenhang erneut auf das ganzheitliche Attraktivitätskonzept des DBB NRW aufmerksam, das sich u.a. für eine konsequente Umsetzung der Telearbeit stark macht. „Sowohl ‚Homeoffice‘ als auch ‚Mobiles Arbeiten‘ sind Graubereiche, die nicht eindeutig definiert sind. Deshalb ist die Telearbeit das einzig tragfähige Modell, da nur hier ein eindeutiger Rahmen für Arbeitssicherheit, Daten- und Gesundheitsschutz sowie eine adäquate technische Ausstattung gewährleistet sind.“ Zwar begrüßt der DBB NRW ausdrücklich, dass den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ermöglicht wird, von zu Hause zu arbeiten. Er sieht allerdings noch deutlichen Optimierungsbedarf.

Mehr Freiraum für Familien durch Umsetzung des § 3 AZVO in NRW

Was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht, hinkt Nordrhein-Westfalen dem Bund noch hinterher. So bietet § 3 der Arbeitszeitverordnung (AZVO) Bund den Beamtinnen und Beamten mit Kindern unter 12 Jahren bzw. mit pflegebedürftigen Angehörigen bereits die Möglichkeit, ihre Wochenarbeitszeit auf Antrag um eine Stunde auf 40 Stunden zu verkürzen. Der DBB NRW fordert schon sein längerem die Umsetzung auch in NRW. Ursprünglich war die Erhöhung der Arbeitszeit auf 41 Stunden nur befristet. Bislang hat sich die Landesregierung jedoch nicht bereit erklärt, diese befristete Arbeitszeiterhöhung für alle Beschäftigten wieder rückgängig zu machen. „Die Umsetzung des § 3 AZVO Bund in NRW wäre eine kleine Maßnahme für die Landesregierung“, so Staude, „mit der sie Ihre Wertschätzung zumindest für Teile der Bediensteten zum Ausdruck bringen könnte“.

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Von DBB NRW

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