In der Folge zweier wegweisender Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Frage der amtsangemessenen Alimentation zur „Grundbesoldung“ einerseits und zu den kinderreichen Beamtenfamilien andererseits hat der DBB NRW mehrfach über mögliche Auswirkungen berichtet.
Zudem haben wir in unserer Meldung vom 28. Oktober 2020 die Betroffenen dazu aufgerufen, mögliche Ansprüche für das Jahr 2020 schriftlich gegenüber der zuständigen Bezügestelle geltend zu machen. Der DBB NRW hatte hierzu auch entsprechende Muster zur Verfügung gestellt.
Im September 2021 hat der Besoldungsgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nun ein Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien verabschiedet, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich erhöht werden. Damit gilt für diese Besoldungsbestandteile, dass betroffene Familien für das Jahr 2021 nichts weiter unternehmen müssen, um die im Gesetz vorgesehenen höheren Zuschläge ab dem dritten Kind zu erhalten.
Allerdings wurde die zweite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und zwar zur allgemeinen Besoldung („Grundbesoldung“) in Nordrhein-Westfalen noch nicht umgesetzt. Nach den weiterhin aktuellen Informationen des DBB NRW prüft das Ministerium der Finanzen NRW, ob und ggf. welche Anpassungserfordernisse sich aus dieser Entscheidung ergeben.
Der DBB NRW kann nicht absehen, ob bzw. für wen sich im Falle einer möglichen Änderung der Grundbesoldung höhere Besoldungsansprüche ergeben könnten. Allerdings muss für diesen Fall damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber mögliche Nachzahlungen davon abhängig macht, dass die Betroffenen ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben. Der DBB NRW empfiehlt deshalb für das Jahr 2021 allen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsemfängerinnen und -empfängern in NRW, rechtzeitig ihren Anspruch auf die amtsangemessene (Mindest-) Alimentation schriftlich geltend zu machen. Der DBB NRW stellt zur eigenständigen Geltendmachung Ihrer Rechte bei Ihren Dienstherren im laufenden Haushaltsjahr 2021 erneut einen entsprechenden Musterantrag bzw. Widerspruch zur Verfügung.
Eine Rechtsschutzgewährung durch den DBB NRW für seine Mitglieder ist angesichts der Anzahl der Fälle bedauerlicher Weise erneut nicht möglich.
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