Besoldung
05. November 2021 Beamtinnen & Beamte
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften von September 2021 hat das Land Nordhrein-Westfalen den Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und darüber hinaus die familienbezogenen Bezügebestandteile für dritte und weitere Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2021 für alle Beamtinnen und Beamten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Ferner erhalten alle diejenigen Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr, in dem sie ihre Ansprüche für ihr drittes und jedes weitere bei ihrem Dienstherrn geltend gemacht haben und über den noch nicht abschließend entschieden worden ist, eine entsprechende Nachzahlung für die jeweiligen Kinder. Eine allgemeine Rückwirkung für alle Beamtinnen und Beamten hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen.
Die aktualisierte Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen, gültig ab 1. Januar 2021, steht nunmehr auf zur Verfügung.
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