Nach langer Nachtsitzung liegt endlich ein Ergebnis auf dem Tisch. Für das kommende Jahr wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro vereinbart, die steuer- und abgabenfrei im März 2022 zur Auszahlung gelangen soll. Zum 1.12.2022 sollen die Gehälter dann um 2,8 Prozent steigen. Für den Pflegebereich sind deutlich höhere Entgeltanpassungen durch höhere Zulagen vereinbart worden.
Der DBB-Verhandlungsführer Ulrich Silberbach erklärte, dass die Gewerkschaften sich in eine harte Auseinandersetzung begeben hätten, um zumindest einen annähernden Ausgleich für den aktuellen Kaufkraftverlust durchzusetzen.
Die Verhandlungen, so Silberbach, hätten eine Härte und Unerbittlichkeit erreicht, die bislang unbekannt gewesen sei. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit ihrem Vorsitzenden Reinhold Hilbers, (CDU), Finanzminister des Landes Niedersachsen, zeigte sich hartleibig und hatte allerlei Sprengstoff für die Verhandlungen im Gepäck, um den Gewerkschaften schon einmal die Folterwerkzeuge zu präsentieren.
Trotzdem sei es gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, dass in weiten Teilen die aktuelle Inflationsrate von fünf Prozent ausgleicht. Immer wieder, so ein Mitglied der Verhandlungskommission, sei von Seiten der der TdL Störfeuer gekommen, um die Gewerkschaftspositionen zu torpedieren. Erst nach langen Verhandlungen sei es gelungen, die weit auseinanderliegenden Vorstellungen anzunähern.
Während im Pflegebereich durchaus spürbare Einkommensverbesserungen erreicht wurden, bewegt sich das Ergebnis für die restlichen Beschäftigten eher am unteren Rand dessen, was erwartet werden durfte. Die TdL hat bis in die dritte Verhandlungsrunde hinein Gespräche über die Neuregelung des Arbeitsvorgangs zur Vorbedingung für eine Einigung gemacht.
Da war es schon ein Erfolg, dass die TdL in der dritten Runde von dieser Vorbedingung abließ und ein Angebot präsentierte. Dieses Ergebnis hätte man allerdings auch schon zu Beginn der Verhandlungen haben können, schließlich hat die TdL in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Entscheidung aus Karlsruhe kann folglich abgewartet werden. Sollte der Richterspruch Konsequenzen im Tarifrecht erforderlich machen, werden sich die Tarifvertragsparteien darüber verständigen müssen.
Der Krankenhausbereich hat von den Verhandlungen profitieren können. Weil es hier zu deutlichen Zugeständnissen der Arbeitgeberseite gekommen ist, erhöhte sich selbstverständlich der Druck, die Verhandlungen nicht aus dem ein oder anderen Einzelaspekt heraus scheitern zu lassen. Dem öffentlichen Druck, die Einkommen der Pflegekräfte überproportional anzupassen, konnte sich auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder nicht entziehen.
Ulrich Silberbach hat mit Blick auf die übrigen Beschäftigtengruppen darauf hingewiesen, dass diese Kolleginnen und Kollegen mehr verdient hätten, schließlich gehe es um die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Silberbach wörtlich: „Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“
In einer ersten Stellungnahme äußerte sich BSBD-Chef Ulrich Biermann verhalten positiv. „Ein Einkommenszuwachs, der nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern zu real mehr Geld in der Tasche führt, das müssen wir selbstkritisch einräumen, ist von den Gewerkschaften nicht erreicht worden. Um die Verbesserungen für den Pflegebereich nicht zu gefährden, waren die Gewerkschaften offenbar verständigungsbereit. Man kann folglich feststellen, dass ein potentiell besserer Abschluss für die Masse der Beschäftigten auf dem Altar der kollegialen Solidarität mit dem Krankenhausbereich ‚geopfert‘ worden ist“, umriß der Gewerkschafter die Einschätzung des BSBD NRW.
Die BSBD-Tarifexpertin Birgit Westhoff kritisierte, dass der angestrebte Gleichklang bei der Zahlung einer Pflegezulage leider nicht erreicht worden sei. „Wir haben darauf gedrungen, diese Forderung mit Priorität zu verfolgen. Weil es die Pflegezulage jedoch nur in Nordrhein-Westfalen für beamtete Kräfte gibt, sah die Tarifgemeinschaft deutscher Länder kein Bedürfnis, die Zulage auf weitere Bereiche auszudehnen. Sie wird auch künftig nur für Beschäftigte der Universitätskliniken gezahlt. Da die TdL bereit war, die Verhandlungen an diesem Punkt scheitern zu lassen, haben die Gewerkschaften diese Forderung zurückstellen müssen. Für den BSBD NRW steht jedoch fest, dass der Gleichklang zwischen den Beschäftigtengruppen ein hohes Gut ist und auch künftig gelten muss: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“, kritisierte Westhoff die Verweigerungshaltung der TdL.
Zentrale Ergebnisse des Tarifabschlusses:
1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022); 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022). Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zwischen 50 und 70 Euro; Vertragslaufzeit 24 Monate.
Hintergrund:
Von den Verhandlungen betroffen sind rund 3,5 Millionen Beschäftigte: Direkt ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte der Bundesländer (außer Hessen), indirekt ca. 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der entsprechenden Länder und Kommunen sowie rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
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