Endlich ist es vollbracht. Der jahrelange Kampf der Gewerkschaften hat jetzt zur Streichung der Kostendämpfungspauschale in NRW geführt. Hierzu mag beigetragen haben, dass mit der Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger für Letztere unbillige Härten auftreten.

Kraft Gesetzes kann Pensionären die steuer- und abgabenfreie Corona-Zulage nicht gezahlt werden. Der Wegfall der Kostendämpfungspauschale kann insoweit als kleines Äquivalent gelten. Wie dem auch sei: Jedenfalls hat die Regierung Wüst eine richtige Entscheidung getroffen, die zugleich den Verwaltungsaufwand zur Festsetzung der Beihilfen reduziert.

Ende der 1990er Jahre herrschte Ebbe in den öffentlichen Kassen. Eine hohe Arbeitslosigkeit wollte finanziert sein und es deutete sich aufgrund der demografischen Entwicklung eine mögliche finanzielle Überlastung der nachwachsenden Generationen an. Was fällt Politikern in einer solchen Situation als Erstes ein? Richtig! Geld einsammeln beim eigenen Personal. Wir schrieben das Jahr 1998, das uns nicht nur eine Kürzung und Selbstbeteiligung an der eigenen Versorgung bescherte, sondern auch die Kuriosität einer Kostendämpfungspauschale, die ab 1999 galt.

Dabei sind etliche Leistungen im Krankheitsfall ja ohnehin nicht mehr im vollen Umfang beihilfefähig, so dass hier bereits eine nicht unbeträchtliche Eigenbeteiligung erfolgt. Aber es half nichts, die Rechtsprechung sah das Vorgehen des Staates als rechtmäßig an und billigte ihm einen weiten Ermessenspielraum zu.

Es musste eben gespart werden!

Seit der Einführung der umstrittenen Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte im Jahr 2004 gerieten auch die Beamtinnen und Beamten in den Fokus der Haushaltspolitiker in Bund und Bundesländern. Deutliche Einsparungen bei den Ausgaben für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle mussten her.

Dank unserer föderalen Strukturen schufen wir siebzehn Regelungen, die mehr oder weniger kompatibel waren. Als die Idee, der sich alle Verordnungsgeber anschlossen, ersann man die sozial gestaffelte Kostendämpfungspauschale. In der Konsequenz ging es dabei immer nur um die Einsparung von Kosten, da die den Beamtinnen und Beamten zustehende Beihilfeerstattung pauschal gemindert wurde.

Die Praxisgebühr war nach wenigen Jahren Geschichte

Die Praxisgebühr stand von Anfang an im Kreuzfeuer der Kritik. Ärzte und Praxispersonal wurde zwangsverpflichtet, in jedem Quartal 10,00 Euro für die Krankenkassen einzutreiben. Im Verhältnis mit den Patienten waren Konflikte und lange Erläuterungen an der Tagesordnung, die die Abläufe in den Praxen nachhaltig störte.

Kein Wunder, dass die Praxisgebühr vom Start weg bei allen unbeliebt war. Und sie blieb es bis zum Schluss. Denn in historischer Eintracht beschlossen Koalition und Opposition am 9. November 2012 gemeinsam das Aus für die Praxisgebühr: mit 546 zu null Stimmen. „Das habe ich im Deutschen Bundestag noch nie erlebt“, kommentierte der damalige Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Wolfgang Thierse (SPD), dieses Abstimmungsergebnis.

Die Kostendämpfungspauschale bewies Beharrungsvermögen

Wer nun gedacht hätte, der Wegfall der Praxisgebühr müsse zwangsläufig auch zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale führen, der sah sich getäuscht. Im Gegensatz zur Praxisgebühr bewies die Kostendämpfungspauschale ein großes Beharrungsvermögen.

Erst jetzt, zehn Jahre später, entfällt jetzt in Nordrhein-Westfalen der Selbstbehalt für die Beihilfeberechtigten. Der Wegfall betrifft alle Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2021 in Rechnung gestellt werden. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 noch bis zum 25.03.2022 erhoben. Vorgenommene Einbehaltungen werden mit dem nächsten Beihilfeantrag von Amts wegen erstattet. Eines Widerspruchsverfahrens bedarf es nicht.

BSBD-Chef Ulrich Biermann wies darauf hin, dass es nicht von ausschlaggebender Bedeutung sei, welche Gründe letztlich zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale geführt hätten. Die Hauptsache sei, dass dieses Kuriosum endlich der Vergangenheit angehöre.

Friedhelm Sanker

Foto: contrastwerkstatt/stock.adobe.com

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Von BSBD NRW

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