Mit dem Pensionsfonds sollen Pensionsausgaben des Landes abgefedert werden. Wie aus dem Personaletat 2023 hervorgeht, ist für das Jahr 2023 jedoch keine Mittelzuführung geplant. Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion, merkt dazu an, dass die Landesregierung hier von § 5 Abs. 4 PFoG NRW Gebrauch machen will, der die Verrechnung einer Sonderzuführung mit den Folgejahren ermöglicht. Staude: „Das ist aber nichts weiter als ein Taschenspieler-Trick – nach dem Motto ‚Erst mal rein in den Haushalt, und dann wieder raus.‘ Staude mahnt die Landesregierung, sich an den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit zu halten, zumal es sich um den ersten Haushalt der Legislaturperiode handelt.
Zudem erinnert Staude die Landesregierung daran, dass die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger strukturell pro Jahr mit einem Besoldungs- bzw. Versorgungsverzicht von 1,8 Prozent einen erheblichen Eigenanteil von über 600 Mio. Euro an den Versorgungsausgaben leisten: „Diese Summe gehört eigentlich in den Haushaltsansatz 2023.“ Der DBB NRW fordert die Landesregierung auf, zumindest die ohnehin schon sehr niedrig bemessene Summe von 200 Mio. Euro in voller Höhe dem Pensionsfonds wieder zuzuführen und schlägt hierzu eine Umschichtung aus den Personalverstärkungsmitteln vor: „Sonst laufen wir Gefahr, dass der Fonds chronisch unterfinanziert ist.“
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