Die nächste Tarifrunde für die Bundesländer im Herbst 2023 wirft ihre Schatten voraus. Wir sind bereits jetzt mit den Vorbereitungen befasst, weil wir in der letzten Tarifrunde mit der Forderung nach Zahlung der Pflegezulage auch an beschäftigte Pflegekräfte am Widerstand der Arbeitgeberseite gescheitert waren. Jetzt haben wir uns mit dem Kollegen Andreas Hemsing, Vorsitzender der DBB-Tarifkommission, und Vertretern der Arbeitgeberseite getroffen, um die Situation der beschäftigten Pflegekräfte einmal ohne Zeitdruck eingehend zu erörtern.

Zur Erinnerung: Anlässlich des Besoldungsgespräches vom 22. März 2019 zur Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich hatte der damalige Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die über den Tarifabschluss hinausgehende Schaffung einer Krankenpflegedienstzulage in Höhe von seinerzeit 120 Euro zugesagt.

Seither ist mit § 56 Nr. 3 LBesG NRW die Rechtsgrundlage für die Gewährung dieser Zulage an beamtete Kräfte in den Vollzugseinrichtungen und im Justizvollzugskrankenhaus geschaffen worden. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde allerdings eine Ungleichbehandlung der Krankenpflegekräfte allein auf Basis ihres Beschäftigtenstatus bewirkt.

Zulage für beschäftigte Krankenpflegekräfte scheiterte bislang amWiderstand der Arbeitgeberseite

Der BSBD NRW hatte gehofft, dass diese Ungleichbehandlung mit der nächsten Tarifrunde beendet würde. Diese Forderung scheiterte jedoch am maximalen Widerstand der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Arbeitgeberseite beschwor praktisch den Untergang des Abendlandes.

Weil der BSBD NRW für den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ eintritt, sollten für die kommende Tarifrunde alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diese Forderung nicht nochmals scheitern zu lassen. Auf Bitte der BSBD-Landesleitung hatte jetzt Andreas Hemsing in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der DBB-Tarifkommission zu einem Meinungsaustausch mit der Arbeitgeberseite eingeladen.

DBB und BSBD werben für eine vernünftig Problemlösung

Die Ungleichbehandlung der Statusgruppen stand ganz im Zentrum des Meinungsaustauschs mit Kerstin Kersten, Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW). Die BSBD-Tarifvertreterin Birgit Westhoff und Ulrich Biermann als Vorsitzender des BSBD NRW erläuterten, dass es sich bei der unterschiedlichen Behandlung der Beamten und Beschäftigten hinsichtlich der Zulagengewährung um ein nordrhein-westfälisches Spezifikum handele. Dass es darüber hinaus allerdings an der Zeit sei, diese Zulage für alle Krankenpflegekräfte vorzusehen, weil die konkreten Tätigkeiten in weiten Teilen vergleichbar seien.

Nach intensiver und detailreicher Diskussion stimmten die Gesprächsteilnehmer und -teilnehmerinnen darin überein, eine vernünftige Basis gefunden und das nötige Problembewußtsein entwickelt zu haben. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Gewerkschaftsseite wollen den Sachverhalt der Krankenpflegezulage zur Vorbereitung der kommenden Tarifrunde in ihre Entscheidungsgremien einbringen.

Sowohl Birgit Westhoff als auch Ulrich Biermann bewerteten das Gespräch mit der Arbeitgeberseite als durchaus konstruktiv und hoffen, dass der Meinungsaustausch dazu beitragen wird, den beschäftigten Krankenpflegedienstkräften endlich die gebotene Gleichbehandlung mit den beamteten Kräften zu verschaffen.

Friedhelm Sanker

Foto: dbb nrw

zum Weiterlesen bitte hier klicken: http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/1021-austausch-mit-dem-arbeitgeberverband-nordrhein-westfalen-zulage-fuer-beschaeftigte-krankenpflegedienstkraefte-ueberfaellig

Von BSBD NRW

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