Wegen des Anschlags auf die Synagoge in Halle und der Tötung von zwei unbeteiligten Menschen ist Stephan Balliet zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er gilt als schwierig und unkooperativ.
Gestern Abend ist es ihm gelungen, zwei Bedienstete in seine Gewalt zu bekommen. Nach knapp einer Stunde konnte die Geiselnahme beendet werden.
Die Geiselnahme trug sich in der JVA Burg bei Magdeburg zu. Gegen 21.00 Uhr war es Balliet am gestrigen Abend gelungen, zwei Kollegen in seine Gewalt zu bringen. Bislang ist über den konkreten Hergang nur wenig bekannt. Seitens des sachsen-anhaltinischen Justizministeriums verlautete, dass der Täter im Innenbereich der Vollzugseinrichtung mit eigenen Kräften überwältigt werden konnte. Während der Geiselnehmer beim Zugriff Verletzungen davon trug, blieben die beteiligten Kolleginnen und Kollegen körperlich unverletzt, sie werden aktuell betreut.
Die Geiselnahme löste einen Großeinsatz der Polizei aus. Die Polizeikräften gingen vor der Anstalt in Stellung. Nach Beendigung der Geiselnahme durch die Vollzugskräfte nahm das Landeskriminalamt die Ermittlungen auf, um die Hintergründe der außerordentlichen Sicherheitsstörung aufzuklären.
Balliet wurde am 21. Dezember 2020 zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er verbüßt die Strafe in der JVA Burg. Die Einrichtung gilt als Hochsicherheitseinrichtung und modernste Vollzugsanstalt des Landes.
Der Attentäter ist ein ständiger Gefahrenherd
Während seines Prozesses war Balliet in der JVA Halle untergebracht. Dort war es ihm am Pfingstwochenende 2020 gelungen, während des Hofganges einen 3,40 hohen Sicherheitszaun zu erklettern und einige Minuten ohne Aufsicht nach Auswegen aus der Vollzugsanstalt zu suchen. Die Suche des Gefangenen blieb ergebnislos, so dass er anschließend ergriffen und unter Verschluss gebracht werden konnte.
Am 9. Oktober 2019, an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, hatte Balliet Brand- und Sprengsätze gezündet und auf die Eingangstür der Haller Synagoge geschossen, um sich Zugang zum jüdischen Gotteshaus zu verschaffen. Er verfolgte die Absicht, dort ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, sich gewaltsam Zutritt zur Synagoge zu verschaffen, ermordete er vor dem Gotteshaus eine 40-jährige Passantin und in einem nahen Dönerimbiss einen Zwanzigjährigen.
Lob und Anerkennung für die beteiligten Kollegen
In einer ersten Stellungnahme würdigte Ulrich Biermann, Vorsitzender des BSBD NRW, die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen der JVA Burg: „Für Euch ist gestern eine Situation Realität geworden, auf die man sich nur durch Übungen vorbereiten kann. Soweit bislang bekannt, haben die Kollegen besonnen reagiert und eine günstige Gelegenheit genutzt, um die Geiselnahme schnell und konsequent zu beenden. Dafür“, so Biermann, „gebührt Euch Lob und Anerkennung. Ihr habt Euch gleichzeitig um das Ansehen des Vollzuges verdient gemacht!“
Friedhelm Sanker
Foto: Archiv BSBD NRW
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