Es gab immer Perioden, in denen es dem Vollzug schwergefallen ist, seinen spezifischen Bedarf an medizinischem Fachpersonal zu decken. Seit Nordrhein-Westfalen über ein eigenes Vollzugskrankenhaus verfügt, ist dieses Problem nicht kleiner geworden. Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach (Grüne) beschreitet deshalb neue Wege, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln.

Mit der Universität Witten/Herdecke ist jetzt eine Kooperationsvereinbarung geschlossen worden, die angehenden Ärztinnen und Ärzten einen Einblick in die medizinische Versorgung von Straftätern eröffnen soll.

Die Vereinbarung sieht vor, dass das Arbeitsfeld der Medizin in den Vollzugseinrichtungen des Landes in den humanmedizinischen Lehrplan der Universität aufgenommen wird. Im Rahmen von Praktika sollen die Studierenden künftig auf diese Verwendungsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden. Es geht also nicht allein um die Vermittlung theoretischen Wissens. Die komplexe Arbeit mit Inhaftierten soll für die Studierenden in der vollzuglichen Praxis erfahrbar gemacht werden.

Justizminister Dr. Benjamin Limbach ist überzeugt, dass mit der vereinbarten Kooperation die Gewinnung von Nachwuchskräften für die Vollzugseinrichtungen und das Vollzugskrankenhaus erheblich verbessert werden kann. Schließlich, so Limbach, biete der Vollzug ein interessantes und spannendes Arbeitsumfeld, das bei angehenden Ärztinnen und Ärzten bislang deutlich unter dem Radar laufe. Während des Studiums gebe es kaum Berührungspunkte.

Wahlpraktika als Schlüssel zu einem neuen Berufsfeld

Mit den Wahlpraktika soll es den Studierenden ermöglicht werden, eine attraktive Betätigung kennenzulernen, die mit kalkulierbaren und guten Rahmenbedingungen sowie positiven Berufsperspektiven aufzuwarten vermag. Bestenfalls soll Begeisterung für die Gefängnismedizin erzeugt werden.

Professor Martin Butzlaff, Präsident der Uni Witten/Herdecke, wies anlässlich der Unterzeichnung der Kooperation darauf hin, dass in der medizinischen Ausbildung Rollenbilder sehr prägend sein könnten. Von der Kooperation mit der NRW-Justiz verspreche er sich positive Auswirkungen sowohl für die Studierenden als auch für die Nachwuchsgewinnung im Vollzug. Im Vorfeld der Vereinbarung hätten Studierende die Gesundheitsversorgung der Gefangenen in der vollzuglichen Praxis kennenlernen können. Die Teilnehmenden hätten davon berichtet, dass die dort gewonnenen Erfahrungen nachdrücklichen Eindruck hinterlassen hätten.

BSBD NRW begrüßt Initiative des Ministers

Für den BSBD NRW begrüßte dessen Vorsitzender Ulrich Biermann den seitens des Ministeriums gewählten Ansatz zur Intensivierung der Nachwuchsgewinnung. Seitens der Gewerkschaft Strafvollzug werde eine Ausweitung von Kooperationen auf weitere Universitäten uneingeschränkt begrüßt, stellte der BSBD-Chef klar. „Eine weitere Möglichkeit, Nachwuchsmediziner an den Vollzug zu binden, sehen wir darin, Studierenden das Studium zu finanzieren, wenn sie sich verpflichten, nach Abschluss der Ausbildung mindestens 10 bis 15 Jahre im öffentlichen Dienst und somit auch im Justizvollzug zu arbeiten. Ein solches Modell hat es vor rd. 40 Jahren bereits einmal gegeben. Der Vollzug hat damit überaus gute Erfahrungen gemacht,“ erläuterte Ulrich Biermann die Auffassung des BSBD NRW.

Friedhelm Sanker

Foto: Vasyl/stock.adobe.com

zum Weiterlesen bitte hier klicken: http://www.bsbd-nrw.de/aktuelles/aktuelles-bsbd/1029-vollzug-und-medizin-neue-wege-der-nachwuchsgewinnung

Von BSBD NRW

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.