Justizvollzug und Polizei sind in NRW die Bereiche, in denen Schusswaffen benutzt werden. Um die Waffen sachgerecht führen und handhaben zu können, muss regelmäßig geübt werden.
In den Jahren 2018 bis 2023 wurden circa 28,6 Millionen Euro für Munition ausgegeben, die für die Beschaffung von 49 Millionen Schuss Munition verwendet wurden.
Diese Information ist einer vor Tagen veröffentlichten Antwort von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) auf eine AfD-Anfrage zu entnehmen. Die schlechte Versorgungslage in der Ukraine hatte die Abgeordneten Hartmut Beucker und Markus Wagner von der AfD bewogen, sich nach dem Munitionsbestand der Sicherheitsbehörden des Landes zu erkundigen.
Das Innenministerium stellte klar, dass Polizeibehörden und Justizvollzugseinrichtungen über Dienstwaffen und Munition verfügen, um ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen zu können. Die Bevorratung ist nach Einschätzung des Ministeriums für die Aufgabenerfüllung ausreichend und unausgesetzt gewährleistet.
Für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes, teilte das Ministerium mit, beschaffe die zentrale Waffenkammer der Justiz NRW Munition für Übungs- und Einsatzzwecke. In den letzten fünf Jahren seien insgesamt 3,7 Millionen Schuss Munition für 1,7 Millionen Euro angekauft worden.
Nach Ministeriumsangabe komme speziell der Handhabung der Dienstwaffen große Bedeutung zu. Ein hohes Maß an regelmäßigem Training sei deshalb nicht nur unverzichtbar, sondern zwingend erforderlich, um Dienstwaffen sachgerecht führen zu können. Im Bereich des Justizvollzuges werde der überwiegende Teil der Munition für Übungszwecke benötigt. Daneben stehe den Einrichtungen eine Einsatzreserve für Transporte und zur Sicherung der Anstalten zur Verfügung. Aus Anlass des Ukraine-Kriegs ist nach Auskunft des Innenministeriums keine Veränderung bei der Munitionsbeschaffung und -bevorratung eingetreten.
Die nordrhein-westfälische Polizei kann nach den Ausführungen des Ministeriums aktuell über 51.000 Pistolen mit jeweils zwei Magazinen und 7.616 Maschinenpistolen mit jeweils vier Magazinen verfügen. In den Vollzugsanstalten des Landes werden 1.277 Schusswaffen mit Magazinen vorgehalten.
Friedhelm Sanker
Symbolfoto im Beitrag © Michael Rogner / stock.adobe.com
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