ServiceDO gGmbH

17. Oktober 2023 Arbeitnehmende

Einen Anwendungstarifvertrag des TVöD für die Service Dortmund GmbH abzuschließen – das ist das Ziel des dbb. Doch der Arbeitgeber hat einen Rückzieher gemacht.

Am 12. Oktober 2023 hat der dbb die Verhandlungen zum Abschluss eines Anwendungstarifvertrages des TVöD für die Service Dortmund GmbH fortgesetzt – konnte hierbei aber keinerlei Fortschritte erreichen.

Im Gegenteil hat der Arbeitgeber im Laufe des Verhandlungsgespräches erklärt, dass er die Entgeltordnung zum TVöD/VKA in Nordrhein-Westfalen, das sogenannte Lohngruppenverzeichnis NRW, nicht als Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten bei der Service Do akzeptieren wird, und zwar weder für die Überleitung der vorhandenen noch für die zukünftigen Beschäftigten. Vielmehr schwebt ihm eine dauerhafte Unterschreitung dieser Regelungen vor. Dieses Lohngruppenverzeichnis ist aber zentraler Bestandteil des einschlägigen TVöD im Geltungsbereich des Städtischen Klinikums, es war auch in den vergangenen Monaten Grundlage aller Verhandlungen und Eingruppierungsvorschläge, die zwischen den Tarifparteien diskutiert worden sind.

Verhandlungen sind unterbrochen

Damit steht ein zentraler Baustein eines echten TVöD-Anwendungstarifvertrages infrage, der das erklärte Ziel beider Tarifparteien in den zurückliegenden Verhandlungen war. Seitens der Tarifkommission wurde diese vollkommen neue und überraschende Ankündigung mit großem Unmut aufgenommen. Der dbb hat daraufhin entschieden, die Verhandlungen am heutigen Tag zu unterbrechen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Ein genereller Abbruch der Verhandlungen ist aber nicht entschieden worden. Geplant ist vielmehr, diese am 26. Oktober 2023 fortzusetzen. Der dbb wird zeitnah über das weitere Vorgehen informieren.

zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb.de/artikel/arbeitgeber-kippt-grundlage-zur-eingruppierung.html

Von DBB Bund

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