Am 26. Oktober 2023 treffen erstmals Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter zusammen, um über die Anpassung der Einkommen der Beschäftigten der Bundesländer zu verhandeln. Den Orientierungsrahmen bildet der Tarifabschluss für den Bund und die Kommunen aus dem Frühjahr dieses Jahres.

Die Gewerkschaften haben 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einer zwölfmonatigen Laufzeit gefordert. Die Arbeitgeber haben diese Forderung geradezu reflexartig als absonderlich hoch und nicht bezahlbar zurückgewiesen. Gleichzeitig erhoben sie die Forderung nach einer längeren Vertragslaufzeit.

Nach dem bekannten Ritual vergangener Tarifrunden wird morgen die Gewerkschaftsseite ihre Forderungen auf den Tisch legen. Ein wichtiger Punkt für den Vollzug ist dabei die Einführung einer dynamischen Zulage für beschäftigte Krankenpflegekräfte, damit sie endlich jene Zulage erhalten, die ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen bereits seit Jahren gezahlt wird. Die Arbeitgeberseite wird die Forderungen pflichtschuldigst zurückweisen und zunächst wohl keinen eigenen Einigungsvorschlag präsentieren. Deshalb wollen wir kurz wesentliche Fragen erörtern, die für die Bewertung des Ablaufs der Verhandlungen und für deren Beeinflussung von Bedeutung sind.

Wer sitzt am Verhandlungstisch?

Die Arbeitgeberseite wird durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertreten. Der Tarifgemeinschaft gehören aktuell fünfzehn Bundesländer an. Lediglich Hessen verhandelt separat. Vertreten wird sie durch ihren Vorsitzenden. Aktuell hat der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) diesen Vorsitz inne.

Auf Seiten der Gewerkschaften verhandelt der Deutsche Beamtenbund sowie ver.di und weitere DGB-Gewerkschaften. Für den Deutschen Beamtenbund nimmt Ulrich Silberbach die Verhandlungsführung wahr, während für ver.di Frank Werneke diese Funktion übernimmt.

Für wen wird verhandelt?

Unmittelbar betroffen sind die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen). Mittelbar wirkt sich der Tarifabschluss auf 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte sowie auf rund eine Million Versorgungsempfänger aus.

Wie laufen die Verhandlungen ab?

Gegenwärtig sind drei Verhandlungsrunden für den 26. Oktober in Berlin, und für den 2. bis 3. November sowie den 7. bis 9. Dezember 2023 in Potsdam vereinbart worden.

Muss nach den vereinbarten Runden ein Ergebnis erzielt sein?

In den letzten Tarifrunden war dies regelmäßig der Fall. Es ist jedoch nicht zwingend, dass man sich bis zum 9. Dezember 2023 einigt. Immerhin haben die Arbeitgeber mit der Forderung einer langen Laufzeit, die Verhandlungen bereits im Vorfeld belastet. Weichen die Positionen der Verhandlungspartner auch in der letzten Verhandlungsrunde zu weit voneinander ab, kann sich die Tarifauseinandersetzung auch ins neue Jahr ziehen.

Warnstreiks sind bereits während der Verhandlungen zulässig. Sie erfordern keine Urabstimmung. Den Arbeitgebern soll auf diese Weise vermittelt werden, dass die Arbeitnehmer bereit sind, für die Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen in den Arbeitskampf zu ziehen.

Eine Schlichtung, wie sie bei Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 den Durchbruch gebracht hat, wird es nicht geben, weil eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Verhandlungspartner nicht existiert.

Es bleiben folglich nur die Möglichkeiten, sich zu einer weiteren Runde zu vertagen, wenn man Einigungspotenzial sieht oder eine der Vertragsparteien erklärt die Verhandlungen für gescheitert und leitet die Urabstimmung der Mitglieder ein. Sprechen sich 75 Prozent der Mitglieder für einen Erzwingungsstreik aus, können die Gewerkschaften zur Arbeitsniederlegung aufrufen.

Wird ein Tarifabschluss auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen?

Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung zählt zu den Forderungen der Gewerkschaften. In der Regel folgen die Bundesländer dem Tarifergebnis und passen Besoldung und Versorgung entsprechend an. Sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Die Anpassung wird durch Gesetz vorgenommen und nimmt meist mehrere Monate in Anspruch. Einige Landesregierungen sind deshalb dazu übergegangen, im Anschluss an die Tarifrunde die entsprechende Anpassung von Besoldung und Versorgung öffentlich bekanntzumachen.

Jeder Warnstreik, und davon werden wir im Laufe der Verhandlungen einige sehen, mündet in eine öffentliche Kundgebung. An diesen Kundgebungen kann jede Person teilnehmen, um ihre Solidarität zu bekunden. Speziell Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind aufgerufen, zu diesen Kundgebungen zu gehen, um den öffentlichen Druck auf die Arbeitgeberseite zu steigern. Schließlich werden auch die Interessen dieses Personenkreises vertreten und letztlich durchgesetzt.

Wer sich also nicht persönlich für ein möglichst optimales Ergebnis engagiert hat, der hat auch später nicht das Recht, ein erzieltes Ergebnis zu kritisieren. Auch hier gilt: Die Solidargemeinschaft ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Kettenglied.

Es gilt, den erlittenen Reallohnverlust auszugleichen!

Der letzte Abschluss sah einen Corona-Ausgleich in Höhe von 1.300 Euro und eine Einkommenserhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1.12.2022 vor. Für Beamte wurde der Abschluss übernommen. Versorgungsempfänger erhielten die Corona-Prämie nicht.

Im Jahr 2021 betrug die Inflation 3,1 Prozent und stieg 2022 auf 6,9 Prozent. Für das Jahr 2023 wird ein Kaufkraftverlust in Höhe 6,5 Prozent prognostiziert. Insgesamt haben die Beschäftigten in den Bundesländern damit 16,5 Prozent Reallohnverlust hinnehmen müssen, von denen lediglich 2,8 Prozent durch den Tarifvertrag und die Anhebung von Besoldung und Versorgung ausgeglichen worden sind.

Angesichts dieser Sachlage sind unsere Forderungen mehr als moderat zu nennen. Wir haben andererseits aber auch nichts mehr zu verschenken.

Friedhelm Sanker

Foto im Beitrag © Friedhelm Windmüller/DBB

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Von BSBD NRW

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