Sachstandsmitteilung des FM NRW

Auf eine Sachstandsanfrage des DBB NRW bezüglich der Bescheidung von Widersprüchen zur Amtsangemessenheit der Alimentation des Jahres 2022 teilt das NRW-Finanzministerium aktuell mit:

Die Verfassungsgemäßheit der Alimentation des Jahres 2022 wurde in den Gesetzesbegründungen des Besoldungsanpassungsgesetzes 2022 und des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dargelegt (Drs. 17/ 16323 und 17/16324). Die Gesetze beruhen jedoch auf Prognosen der tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2022, die überprüft werden, sobald die erforderlichen Daten für das Jahr 2022 vorliegen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist insofern angewiesen, die Bescheidung bis zum Abschluss der Überprüfung zurückzustellen.

Für eine abschließende Prüfung fehlen derzeit leider noch die abschließenden Daten des PKV-Verbandes für die Kosten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Jahres 2022, die jedoch in Kürze erwartet werden.

zum Weiterlesen bitte hier klicken: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/bescheidung-widersprueche-amtsangemessenheit-der-alimentation-des-jahres-2022/

Von DBB NRW

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